Warum der deutsche Bundesrat den Markt für medizinisches Cannabis grundlegend umgestalten will
Die deutsche Regelung zu medizinischem Cannabis wird weiterhin sorgfältig geprüft.
Im Vorfeld der für den 21. November geplanten Abstimmung im Bundesrat hat der Gesundheitsausschuss der Kammer eine Reihe von Empfehlungen veröffentlicht, um den durch das Medizinisches Cannabisgesetz (MedCanG) geschaffenen Rahmen zu stärken. Die Vorschläge, die in einem offiziellen Arbeitspapier des Bundesrates ausführlich beschrieben werden, deuten auf den Wunsch nach einer stärkeren Kontrolle der Verschreibungen, der Preise, des Vertriebs und der Überwachungsmechanismen hin.
Ausländische Verordnungen in Frage gestellt
Eine der wichtigsten Maßnahmen, die zur Diskussion stehen, ist das Ende der Anerkennung ausländischer Rezepte. Nach den derzeitigen Regeln werden Rezepte, die in anderen EU- und EWR-Ländern und sogar in der Schweiz ausgestellt wurden, genauso behandelt wie Rezepte, die von deutschen Ärzten ausgestellt wurden. Nach Ansicht der Kommission ist dieser Ansatz nicht mit der neuen Anforderung des MedCanG vereinbar, wonach vor der Ausstellung eines Rezepts eine persönliche Konsultation zwischen Arzt und Patient erforderlich ist.
Der Empfehlung zufolge können die deutschen Behörden nicht überprüfen, ob solche persönlichen Konsultationen im Ausland stattgefunden haben. Der Ausschuss schlägt daher vor, eine klare Ausnahme in das Gesetz aufzunehmen: Ausländische Rezepte sollten für medizinisches Cannabis nicht mehr akzeptiert werden.
Diese Änderung würde einen Bruch mit dem umfassenderen europäischen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Verschreibungen bedeuten und sorgt bereits jetzt für Besorgnis bei Patienten, die auf grenzüberschreitende medizinische Konsultationen angewiesen sind.
Anwendung des AMPreisV zur Wiederherstellung der Preiskonsistenz
Eine weitere zentrale Empfehlung ist die ausdrückliche Anwendung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), der deutschen Regelung für Arzneimittelpreise, auf medizinisches Cannabis.
Seitdem diese Substanz aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen und unter das MedCanG gestellt wurde, haben die Apotheken sehr unterschiedliche Preisgestaltungspraktiken angewandt. Einige argumentieren, dass Cannabis nicht unter die AMPreisV fällt, da seine Abgabe eher durch das MedCanG als durch den klassischen pharmazeutischen Rahmen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt wird.
Der Gesundheitsausschuss lehnt diese Interpretation ab. Sie erklärt, dass medizinisches Cannabis als verschreibungspflichtiges Produkt nicht dem marktgesteuerten Preiswettbewerb unterworfen werden sollte. Mit der erneuten Bekräftigung der Anwendung der AMPreisV zielt der Bundesrat darauf ab, wieder eine einheitliche Preisgestaltung einzuführen und übermäßige Unterschiede zwischen den Apotheken zu vermeiden.
Verbot von Werbung außerhalb von Fachkreisen
Die Empfehlungen zielen auch auf die schnell wachsenden Online-Plattformen ab, die ihr Geschäft mit der Förderung von „Schnellbestellungen“ von Cannabisbehandlungen aufgebaut haben. Der Ausschuss schlägt vor, § 10 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) auf medizinisches Cannabis auszuweiten und Werbung, die sich an ein Laienpublikum richtet, strikt zu verbieten.
Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Frage der Geschäftsethik. Das Dokument hebt Bedenken hinsichtlich der Ausrichtung auf ein junges Publikum und die möglichen Folgen für die öffentliche Gesundheit hervor, wobei insbesondere auf die Risiken im Zusammenhang mit Abhängigkeit und neurologischer Entwicklung hingewiesen wird.
Demnach wäre Werbung für medizinisches Cannabis außerhalb von Fachkreisen schlichtweg verboten.
Ende des Versands von Cannabisblüten
Der Bundesrat unterstützt auch die Umwandlung des von der Regierung geplanten Verbots des Versands von Cannabisblüten in ein anwendbares Gesetz. Der Vorschlag würde jeden Verstoß, wie z. B. das direkte Versenden von Cannabisblüten an Patienten, als Ordnungswidrigkeit einstufen. Der Ausschuss zieht eine Parallele zu den strengen Regeln rund um T-Rezepte (die deutschen gesicherten Rezepte) und argumentiert, dass das gleiche Maß an Sicherheit und Rückverfolgbarkeit gelten sollte.
Diese Maßnahme hätte erhebliche Auswirkungen auf telemedizinische Plattformen und Apotheken, die auf landesweiten Versand angewiesen sind, und würde sie dazu zwingen, zur persönlichen Abholung oder zu anderen kontrollierten Zustellungsmethoden zurückzukehren.
Forderung nach einem neuen Überwachungsmechanismus
Schließlich spricht der Gesundheitsausschuss das vielleicht heikelste Thema an: die Durchsetzung der Pflicht zur persönlichen Konsultation zwischen Arzt und Patient, ohne die Vertraulichkeit der Patienten zu gefährden. Die Aufsichtsbehörden verfügen derzeit über keine rechtliche Handhabe, um die Einhaltung im Verdachtsfall zu überprüfen.
Der Bundesrat fordert daher das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, einen „rechtlich belastbaren Mechanismus“ zu entwerfen, der eine unabhängige Überprüfung ermöglicht und gleichzeitig den Schutz von Patientenakten wahrt.
Ohne ein solches System, so der Ausschuss, könne die neue Einsichtsregel nicht wirksam kontrolliert werden.
Ein ungewisser politischer Ausgang
Es ist noch nicht sicher, ob das Plenum des Bundesrates diese Empfehlungen ganz oder teilweise annehmen wird. Der Gesetzgebungsprozess rund um die Reform von medizinischem Cannabis in Deutschland hat bereits zu heftigen Reaktionen innerhalb der Branche geführt, die davor warnt, dass eine übermäßige Regulierung den Zugang für Patienten beeinträchtigen könnte.
Vorerst ebnen die Vorschläge des Gesundheitsausschusses den Weg für eine weitere entscheidende politische Debatte über einen Markt, der sich noch an seine neuen, liberalisierten Grundlagen anpasst.
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