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Deutsches Parlament lehnt Legalisierung von Cannabis ab

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Deutschland: Apotheker eher für medizinisches Cannabis, fordern aber mehr Informationen
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Der deutsche Bundestag lehnte am Donnerstag, den 29. Oktober, einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis für Erwachsene ab, obwohl die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten einer politischen Partei angehört, die eine Cannabisreform befürwortet.

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Der Gesetzentwurf war von der Grünen Partei eingebracht worden und erhielt nur die Unterstützung der Linkspartei, da die Kombination der Stimmen beider Parteien nicht ausreichte.

Die Freie Demokratische Partei (FDP), die die Legalisierung befürwortet, enthielt sich der Stimme und erklärte, sie wolle ein „Gesetz für freies Cannabis“ statt eines „Gesetzes für kontrolliertes Cannabis“, das das Funktionieren eines zukünftigen legalen Cannabismarktes verhindern würde.

Die beiden Koalitionsparteien SPD und CDU stimmten gegen den Gesetzentwurf. Die CDU hatte einige Anzeichen einer Lockerung ihrer Position gezeigt, ohne diese jedoch zur Parteidoktrin zu machen. Die Gesetzgeber der SPD hingegen signalisierten ihre Unterstützung für eine gewisse Lockerung der Cannabisgesetze, lehnten jedoch den Gesetzentwurf zur Legalisierung aus Gründen der „Koalitionsdisziplin“ ab.

Die rechtsgerichtete Partei Alternative für Deutschland (AfD) stimmte als einzige Oppositionspartei gegen den Gesetzentwurf.

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Mehrere andere Cannabis-bezogene Anträge, die von den Oppositionsparteien eingebracht wurden, wurden ebenfalls abgelehnt:

  • medizinisches Cannabis wie jedes andere Medikament behandeln, wobei die Wirksamkeit der Behandlung nachgewiesen werden muss
  • ein Pilotprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis genehmigen
  • die Menge an medizinischem Cannabis, die in Deutschland angebaut wird, erhöhen
  • den Besitz von 15 Gramm Cannabis straffrei stellen

Ein weiterer Antrag der Linken, beim Autofahren eine geringe Menge THC im Blut zuzulassen, vergleichbar mit der derzeit in Deutschland erlaubten maximalen Alkoholkonzentration, wurde zur weiteren Diskussion an den Verkehrsausschuss des Bundestags überwiesen.

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