Deutschland: BGH erlaubt Verkauf von CBD-Blüten

Die deutsche Hanfindustrie wartete gespannt auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Rechtsprechungsorgan musste über das Urteil der Hanfbar entscheiden, einem Laden für hausgemachte Salate, Getränke, Energieriegel auf Hanfbasis und CBD-Produkte, darunter Blumen, für die er mehrmals durchsucht wurde, bevor er strafrechtlich verfolgt wurde.
Die Angeklagten wurden für den Verkauf der Blumen zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt, bis sie beim höchsten Gericht des Landes Berufung einlegten.
Der Verkauf von CBD-Blüten an Endverbraucher ist nicht zwangsläufig illegal
Gestern verkündete der BGH sein Urteil und hob die Verurteilung des Hanfbar auf. Der Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen, die nun endgültig entscheiden muss.
In einer Pressemitteilung stellte der BGH klar, dass der Verkauf von CBD-Hanfblüten zu Konsumzwecken nicht per se illegal ist. Viele Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwälte hatten dies zuvor anders interpretiert.
Der BGH stellte in der Pressemitteilung außerdem fest, dass der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden muss, es sei denn, dies war die Absicht des Angeklagten.
Was bedeutet das für die deutsche Hanfindustrie?
Der Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann hat kurz nach der Urteilsverkündung in Leipzig eine Erklärung verfasst und veröffentlicht. Darin erklärt er auch, was die Entscheidung des BGH für den Handel mit CBD-Blüten an Verbraucher bedeutet:
„Solange ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist und die Wiederverkäufer keine Absicht auf einen möglichen Missbrauch haben, fallen die Abgabe und der Besitz von unverarbeiteten Industriehanfprodukten an Endverbraucher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.“
Mit dieser Entscheidung des BGH ist der Weg für die deutschen Hanfprofis ein wenig freier geworden. Das Landgericht muss nun über das laufende Verfahren entscheiden und es abschließen.
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