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Auf Mauritius nimmt die Entkriminalisierung von Drogen konkrete Formen an

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Entkriminalisierung von Drogen auf Mauritius
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Nach mehrmonatigen Konsultationen und technischen Arbeiten soll diese Woche ein im Rahmen der National Agency for Drug Control (NADC) erstellter Bericht an den mauritischen Premierminister übermittelt werden. Nach Informationen, über die Lexpress.mu am 7. September berichtet wurde, sollen die Schlussfolgerungen des Berichts insbesondere eine Entkriminalisierung von Drogen empfehlen.

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Drei Optionen, die bereits im Frühjahr in Betracht gezogen wurden

Anfang 2026 kündigte die NADC die Vorbereitung einer öffentlichen Konsultation an zur Zukunft der Cannabispolitik. Damals wurden drei Szenarien geprüft: Entkriminalisierung, Dekriminalisierung und eine Legalisierung mit einem regulatorischen Rahmen. Begriffe, die auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, aber unterschiedliche rechtliche Realitäten abdecken: Unser Leitfaden bietet einen Überblick.

Zu diesem Zeitpunkt war noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Die Regierung sollte sich erst nach der Auswertung der Ergebnisse einer Arbeitsgruppe äußern, der unter anderem Forscher, Vertreter der Justizbehörden, NGOs und Fachleute angehörten.

Im Mai gab die NADC offiziell den Startschuss für dieses Projekt. Die Arbeiten sollten den Freizeitkonsum und medizinische Zwecke abdecken, das industrielle Potenzial sowie die sozialen und kulturellen Folgen der bestehenden Gesetzgebung. Besonderes Augenmerk wurde auf die Auswirkungen der Kriminalisierung auf bestimmte Bevölkerungsgruppen gelegt, insbesondere auf die Rastafari.

Die im Frühjahr organisierte und anschließend auf verschiedene Bevölkerungsgruppen ausgeweitete öffentliche Konsultation sollte es ermöglichen, wissenschaftliche Daten mit den vor Ort gelebten Realitäten zu vergleichen.

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Im Juli zeichnete sich ein erster Bestandteil der Reform rund um das Drug Users Administrative Panel (DUAP) ab. Dieses durch den Dangerous Drugs (Amendment) Act 2022 geschaffene Instrument ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, Personen, die wegen Besitzes für den Eigenbedarf festgenommen wurden, in ein Behandlungsprogramm zu überweisen, anstatt ein klassisches Gerichtsverfahren einzuleiten.

Der Mechanismus weist jedoch eine erhebliche Schwäche auf: Das Gesetz legt keine genaue Schwelle fest, anhand derer ein Konsument von einer Person unterschieden werden kann, die des Handels verdächtigt wird. Die Entscheidung beruht daher weitgehend auf der Beurteilung der Umstände und dem Ermessen der zuständigen Behörden.

Dieses Fehlen einer gesetzlichen Schwelle wird von mehreren Akteuren des Sektors kritisiert, die mehr Garantien, Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der Anwendung der Regelung fordern.

Ein Bericht, der sich nun für die Entkriminalisierung ausspricht

Der Abschlussbericht, der von einer Fachgruppe aus 12 Experten unter der Leitung des NADC-CEO Kunal Naik erstellt wurde, scheint nun über eine bloße Änderung des DUAP hinauszugehen.

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Die Fachleute untersuchten insbesondere die Auswirkungen der aktuellen Politik auf das Strafvollzugssystem. Den untersuchten Daten zufolge sind etwa 80 % der wegen Drogendelikten inhaftierten Personen wegen Besitzes und nicht wegen Handels inhaftiert. Diese Feststellung gibt Anlass, über die Angemessenheit einer vorwiegend strafrechtlichen Reaktion auf den Drogenkonsum nachzudenken.

Die Gruppe hat zudem die Erfahrungen verschiedener Länder verglichen und die Kapazitäten der mauritischen Justiz-, Gesundheits- und Sozialbehörden bewertet, eine mögliche Reform zu begleiten.

Die genaue Empfehlung und ihr Umfang stehen jedoch noch aus. Mehr werden wir erfahren, sobald der Bericht dem Premierminister vorgelegt wurde.

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