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New York öffnet seine Bauernmärkte für kleine Cannabisproduzenten

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Markt für Cannabis-Erzeuger
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Am 6. August 2026 unterzeichnete Gouverneurin Kathy Hochul ein Gesetz, das die Möglichkeiten für Cannabis-Kleinstunternehmen im Rahmen der Cannabis Showcase Events erweitert, bei denen es sich um temporäre Veranstaltungen handelt, die unter anderem auf Bauernmärkten oder auf öffentlichen Märkten stattfinden können.

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Der Text, der unter den Referenzen unter den Referenznummern S.10113/A.11217 identifiziert wurde, ändert die Teilnahmebedingungen für diese kleinen Betriebe. Bislang war ihre Präsenz bei solchen Veranstaltungen in der Praxis begrenzt. Die neue Gesetzgebung ermöglicht es ihnen nun, im Rahmen der durch ihre Lizenz vorgesehenen Genehmigungen uneingeschränkt als Anbauer, Verarbeiter und Einzelhändler teilzunehmen.

Für die New Yorker Behörden besteht das Ziel insbesondere darin, kleinen Betrieben den Zugang zu den Verbrauchern zu erleichtern. Diese Unternehmen verfügen oft über bescheidenere Marketingmittel und Vertriebsnetze als die etablierteren Akteure.

„Dieses neue Gesetz bietet Kleinstunternehmen und zugelassenen Ausgabestellen eine echte Chance, auf dem legalen Cannabismarkt in New York erfolgreich zu sein“, erklärte Kathy Hochul bei der Bekanntgabe der Maßnahme.

Veranstaltungen weiterhin streng reguliert

Die Öffnung der Erzeugermärkte bedeutet jedoch nicht, dass die üblichen Vorschriften wegfallen. Die Cannabis Showcase Events unterliegen weiterhin einem präzisen Regelwerk, das vom Office of Cannabis Management (OCM) festgelegt wurde.

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Die Veranstaltungen müssen insbesondere die schriftliche Genehmigung der lokalen Behörden einholen und zuvor beim OCM beantragt werden. Der Zutritt ist Personen ab 21 Jahren vorbehalten, während Mindestabstände zu Schulen, Gotteshäusern und bestimmten Einrichtungen, in denen sich Jugendliche aufhalten, eingehalten werden müssen.

Die Veranstalter müssen zudem Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren zur Meldung von Vorfällen vorsehen.

Eine weitere wichtige Einschränkung: Der Konsum vor Ort, kostenlose Proben und Werbeverteilungen von Cannabisprodukten sind verboten. Der Verkauf an die Öffentlichkeit erfolgt weiterhin durch den Einzelhändler, der Inhaber der Genehmigung für die Veranstaltung ist. Anbauer und Verarbeiter dürfen ihre Produkte präsentieren, diese jedoch in diesem Rahmen nicht direkt an Besucher verkaufen.

Eine Veranstaltung kann bis zu 14 aufeinanderfolgende Tage dauern, wobei ein und derselbe Veranstaltungsort diese Art von Veranstaltung nicht mehr als 45 Tage pro Kalenderjahr ausrichten darf.

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Ein neuer Vertriebskanal in einem bereits bedeutenden Markt

Die Reform erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der legale Cannabismarkt in New York erheblich gewachsen ist. Anlässlich des fünften Jahrestags der Legalisierung des Konsums für Erwachsene gab der Staat im März bekannt, dass er die Marke von 3,3 Milliarden Dollar kumuliertem Umsatz überschritten habe und über mehr als 600 zugelassene Verkaufsstellen verfüge.

Dieses Wachstum garantiert jedoch nicht die Existenzfähigkeit kleiner Unternehmen. Für ein Kleinstunternehmen sind die Produktion von Cannabis und dessen erfolgreiche Vermarktung nach wie vor zwei getrennte Herausforderungen, insbesondere in einer Branche, die mit hohen Kosten, Wettbewerb und regulatorischen Auflagen konfrontiert ist.

Die Erzeugermärkte bieten daher vor allem eine neue Anlaufstelle für die Öffentlichkeit. Sie können es kleinen Marken ermöglichen, ihre Produkte zu präsentieren, an Sichtbarkeit zu gewinnen und einen Kundenstamm außerhalb des traditionellen Netzwerks der Apotheken aufzubauen.

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