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Die EU vereinfacht die Kontrollen im Zusammenhang mit dem Hanfanbau

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Vorschriften für den Hanfanbau in der Europäischen Union
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Die Europäische Union hat neue Vorschriften verabschiedet, um die Kontrollen des Hanfanbaus zu vereinfachen.

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Die Kontrollen im Hanfanbau werden flexibler

Die delegierte Verordnung (EU) 2026/177 der Kommission ändert die Vorschriften für den Hanfanbau im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Diese im Januar verabschiedete und im März veröffentlichte Verordnung ist nun in Kraft getreten und räumt den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Organisation der Konformitätskontrollen ein.

Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die Erfahrung gezeigt habe, dass die Kontrollen vereinfacht werden könnten, ohne die Zuverlässigkeit der THC-Überprüfung beeinträchtigt wird. Der neue Rahmen bietet den nationalen Behörden daher mehr Flexibilität hinsichtlich der Fristen für die Konformitätskontrollen und erlaubt geringere Kontrollquoten, um die Verwaltungskosten zu senken.

Die zugrunde liegenden Anforderungen sind jedoch weiterhin gültig. GAP-Zahlungen für die Hanferzeugung sind nach wie vor an die Verwendung von zertifiziertem, förderfähigem Saatgut sowie der Einhaltung des geltenden THC-Grenzwerts. Die Behörden müssen zudem weiterhin detaillierte Informationen aus den THC-Kontrollen dokumentieren, insbesondere die Analyseergebnisse, die Probenahmeverfahren, die Anzahl der Tests und den Anteil der gemeldeten Fläche, der kontrolliert wurde.

Für Vor-Ort-Kontrollen legt die Verordnung Mindestquoten von 15 % der im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens gemeldeten Hanfflächen und von 10 % fest, wenn ein Mitgliedstaat ein System der Vorabgenehmigung anwendet. Dies bietet mehr Flexibilität als ein einheitliches Kontrollsystem und gewährleistet gleichzeitig festgelegte Kontrollschwellenwerte.

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Eine umfassendere Agrarreform steht noch aus

Die Bestimmungen zum Hanf sind nur ein Teil eines viel umfassenderen Pakets von Änderungen an den EU-Agrarvorschriften. Die Verordnung Nr. 2026/177 ändert auch die Bestimmungen zu Erzeugerorganisationen, Marktrücknahmen, Fördermechanismen und den Umweltanforderungen für Dauergrünland.

Viele dieser Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft – ein Schritt, der die Umsetzung der GAP vereinfachen soll.

Was Hanf betrifft, liegt die unmittelbarste Auswirkung jedoch in der Überarbeitung des Ansatzes bei den Kontrollen. Die Verordnung ändert die Bedingungen für die Gewährung von Zahlungen im Rahmen der GAP nicht grundlegend, sondern verändert die Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten die Einhaltung der Vorschriften überprüfen können.

Die Rolle von Hanf in der GAP bleibt ein separates Thema

Über die bereits verabschiedete Verordnung hinaus ist die künftige Rolle von Hanf innerhalb der europäischen Agrarpolitik weiterhin Gegenstand von Debatten. Die Diskussionen im Rat der Europäischen Union drehen sich um Änderungen der Vorschriften der gemeinsamen Marktorganisation, die ein breites Spektrum landwirtschaftlicher Themen abdecken, von Vermarktungsnormen über Einfuhrzölle bis hin zu Marktinterventionen.

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Die möglichen Auswirkungen auf Hanf hängen von den Verhandlungen zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission ab. Daher lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine endgültigen Schlussfolgerungen ziehen.

Ein weiterer Vorschlag, der derzeit im Europäischen Parlament geprüft wird, zielt darauf ab, Hanfblüten als landwirtschaftliche Erzeugnisse anzuerkennen, die für Beihilfen im Rahmen der GAP in Frage kommen. Diese Initiative ist von der Verordnung Nr. 2026/177 zu unterscheiden und wurde noch nicht in das Recht der Europäischen Union umgesetzt.

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