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Ist dies das Ende der deutschen „Vergiftungsklausel“ in Bezug auf Hanf?

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Klausel zur Hanfvergiftung in Deutschland
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Das Amtsgericht Amberg in Deutschland hat Ende April einen Händler freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, illegal Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,3 % verkauft zu haben. Da die Staatsanwaltschaft anschließend ihre Berufung zurückgezogen hat, ist das Urteil rechtskräftig.

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Diese Entscheidung stellt die Rauschklausel, die in Deutschland seit langem gilt – eine Rechtsvorschrift, die es den Behörden ermöglichte, Händler von vorschriftsmäßigen Hanfprodukten zu verfolgen, mit der Begründung, dass diese theoretisch so verarbeitet werden könnten, dass sie eine berauschende Wirkung entfalten.

Seit Jahren stellte diese Klausel eines der größten rechtlichen Hindernisse für die deutsche CBD- und Hanfindustrie dar, obwohl die Produkte die europäischen THC-Grenzwerte einhielten.

Das Ende eines rein deutschen rechtlichen Hindernisses?

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern hielt Deutschland an einer Rechtsauslegung fest, die es Staatsanwaltschaften ermöglichte, Unternehmen der Hanfbranche ins Visier zu nehmen, selbst wenn die Produkte den gesetzlichen THC-Grenzwert einhielten.

Dieser Ansatz stützte sich weitgehend auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021, wonach ausreichend große Mengen an Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von über 0,1 % theoretisch so verarbeitet werden könnten, dass eine psychotrope Wirkung entsteht. Diese Argumentation führte zu Ermittlungen, Produktbeschlagnahmungen und Strafverfahren gegen Einzelhändler und Erzeuger von legal angebautem Hanf.

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Das Amberger Amtsgericht vertritt nun eine andere Auffassung.

Seine Argumentation steht in engem Zusammenhang mit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland durch das Cannabiskonsumgesetz (KCanG). Da Erwachsene nun legal THC-haltiges Cannabis erwerben können, kam das Gericht zu dem Schluss, dass das theoretische Risiko, dass jemand versuchen könnte, sich mit THC-armem Industriehanf zu berauschen, nicht mehr realistisch sei.

Obwohl dieses Urteil die Rauschklausel nicht automatisch bundesweit außer Kraft setzt, schwächt es doch erheblich das rechtliche Argument, auf das sich die Strafverfolgung jahrelang gestützt hat.

Jahre der Unsicherheit für Unternehmen der Hanfbranche

Die Auswirkungen der Rauschklausel reichten weit über die Gerichtssäle hinaus.

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Nach Angaben von Branchenvertretern hat Deutschland im Jahr 2025 1.842 Hektar Industriehanfanbaufläche verloren, während 127 Landwirte den Hanfanbau vollständig aufgegeben haben. Die Rechtsunsicherheit habe auch Forschungsinstitute und Museen betroffen, von denen einige ihre Anbaugenehmigungen verloren hätten.

Für viele Unternehmen hat das Risiko strafrechtlicher Verfolgung Investitionen in einen europaweit boomenden Markt verhindert. Produzenten und Einzelhändler sahen sich häufig mit Beschlagnahmungen und langwierigen Gerichtsverfahren konfrontiert, obwohl sie Hanfsorten verkauften, die gemäß den europäischen Vorschriften zugelassen waren.

Diese Entscheidung wird daher als wichtiger Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Branche begrüßt.

Der Bundestag könnte die Reform zum Abschluss bringen

Diese rechtliche Entwicklung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der Gesetzgeber bereits umfassendere Reformen ins Auge fasst.

Ein derzeit vom Bundestag geprüfter Gesetzentwurf sieht vor, die Klausel bezüglich der psychotropen Wirkung gänzlich zu streichen. Dieser Gesetzentwurf sieht außerdem vor, den zulässigen THC-Grenzwert für Industriehanf auf 1 % anzuheben und den Hanfanbau in Innenräumen zuzulassen – zwei seit langem geforderte Punkte der Branche.

Obwohl der Vorschlag noch nicht verabschiedet wurde, verleiht das in Bayern ergangene Urteil den Forderungen nach einer Gesetzesänderung neuen Schwung.

In der Zwischenzeit bietet das Urteil aus Amberg Hanfproduzenten und -händlern eine solidere Rechtsgrundlage in laufenden Verfahren. Andere Gerichte könnten nun derselben Argumentation folgen, auch wenn jeder Fall weiterhin einzeln geprüft wird, bis der Landtag oder höhere Gerichte auf Landesebene für Klarheit sorgen.

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