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Neuseeland erhöht den THC-Grenzwert für Hanf auf 1 %

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Hanf mit 1 % THC in Neuseeland
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Neuseeland hat den gesetzlichen THC-Grenzwert für Hanf von 0,35 % auf 1 % angehoben.

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Diese Änderungen heben die Verordnung von 2006 über Industriehanf auf und ersetzen einen auf der Erteilung von Lizenzen basierenden Rahmen durch ein einfacheres Meldesystem. Landwirte benötigen für den Anbau von Hanf keine Genehmigung der Gesundheitsbehörden mehr. Sie müssen nun lediglich ihre Absicht der Polizei und dem Ministerium für Primärindustrie (MPI) melden, bevor sie mit der Aussaat beginnen.

„Das sind fantastische Neuigkeiten für die Anbauer von Industriehanf, der in Aotearoa Neuseeland nun einfach als ‚Hanf‘ bezeichnet wird“, erklärte Richard Barge, Vorsitzender der New Zealand Hemp Industries Association (NZHIA).

Anhebung des THC-Grenzwerts zur Verringerung der Risiken für die Anbauer

Gemäß den neuen Vorschriften wird Hanf nun als eine Pflanze der Art Cannabis sativa definiert mit einem THC-Gehalt von höchstens 1 % bezogen auf das Trockengewicht. Vertreter der Branche betonen, dass dieser höhere Grenzwert das Risiko, dass die Ernten unbeabsichtigt die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten, erheblich verringern wird.

Der neue Rechtsrahmen öffnet zudem den Hanfanbau für alle Regionen des Landes und beseitigt mehrere administrative Hürden, die zuvor die Beteiligung an diesem Sektor erschwert hatten.

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Laut Herrn Barge tragen diese Reformen dazu bei, Hanf als „legitime landwirtschaftliche Kulturpflanze mit großem Potenzial in den Bereichen Saatgut, Fasern, Ernährung, Fertigung, Bauwesen und der Entwicklung nachhaltiger Bioprodukte“ neu zu positionieren.

Dieses Reformpaket stärkt zudem die Verbindungen zwischen dem neuseeländischen Sektor für medizinisches Cannabis und der Hanfindustrie.

Im Rahmen dieser neuen Regelung kann Hanfbiomasse, einschließlich Blätter und Blüten, an zugelassene Betreiber von medizinischem Cannabis geliefert werden.

„Die Zusammenarbeit zwischen der Hanf- und der medizinischen Cannabisbranche ist ein wichtiger und positiver Schritt“, erklärte Sally King, Geschäftsführerin des New Zealand Medicinal Cannabis Council. „Es gibt nach wie vor große Chancen im Zusammenhang mit der umfassenden Nutzung der Pflanze, insbesondere indem künftig Hanfblätter und -blüten für medizinische und Wellness-Produkte sowohl für Menschen als auch für Tiere verwendet werden können.“

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Die Branchenverbände gehen davon aus, dass diese neuen Vorschriften dazu beitragen könnten, Investitionen in die Verarbeitungsinfrastruktur und die Herstellung von Produkten mit hoher Wertschöpfung auf der Basis von Hanffasern, -samen und -biomasse anzuziehen.

Die Beschränkungen für Blüten, Wurzeln und Tierfutter bleiben weiterhin in Kraft

Trotz der Deregulierung des Anbaus gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen.

Die Regierung definiert ein Hanfprodukt nun in erster Linie als ein Produkt, das aus Hanfsamen, Hanfstängeln oder Lebensmitteln auf Basis von Hanfsamen hergestellt wird. Daher bleibt die kommerzielle Nutzung von Blättern, Blüten und Wurzeln außerhalb des Bereichs von medizinischem Cannabis oder der Exportkanäle weiterhin eingeschränkt.

Befürworter der Branche argumentieren seit langem, dass diese Einschränkungen die vollständige Nutzung der Pflanze verhindern und die Entwicklung von Wellness- und Industrieprodukten mit höherer Wertschöpfung begrenzen.

Ein weiteres wichtiges offenes Thema betrifft die Tierernährung. Das MPI hat kürzlich erneut bekräftigt, dass aus Hanf gewonnene Inhaltsstoffe weiterhin den Vorschriften des Gesetzes über landwirtschaftliche Stoffe und Tierarzneimittel unterliegen. Das bedeutet, dass Hanfprodukte nicht frei in Viehfutter in Heimtierfutter oder andere landwirtschaftliche Erzeugnisse ohne behördliche Genehmigung frei beigemischt werden.

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