Synthetische Cannabinoide: Die DGS gibt angesichts der steigenden Zahl von Vergiftungsfällen bei Jugendlichen eine landesweite Warnung heraus
Ein dringendes Rundschreiben der Generaldirektion für Gesundheit vom 11. Juni 2026 schlägt Alarm wegen eines deutlichen Anstiegs der Vergiftungsfälle durch synthetische Cannabinoide in Frankreich, von denen vor allem Minderjährige betroffen sind.
Als legal beworbene E-Liquids stehen im Mittelpunkt des Problems
Seit Anfang 2025 verzeichnen die Gesundheitsüberwachungssysteme eine Zunahme der Meldungen im Zusammenhang mit dem Dampfen von E-Liquids, die synthetische Cannabinoide enthalten – chemische Substanzen, die meist die Wirkungen von THC nachahmen, jedoch eine deutlich höhere Wirksamkeit aufweisen.
Diese oft geruchs- und farblosen Produkte werden häufig unter irreführenden Bezeichnungen wie „ CBD“ oder einfache E-Liquids vermarktet, ohne dass sich die Konsumenten ihrer tatsächlichen Zusammensetzung bewusst sind.
Ihre Erkennung wird dadurch erschwert, dass sie bei standardmäßigen toxikologischen Laboranalysen nicht systematisch untersucht werden und dass bestimmte neu aufkommende Moleküle sogar den gängigen Analysemethoden in Krankenhäusern entgehen.
500 Meldungen, 71 % schwere Fälle, zwei Todesfälle
Zwischen Anfang 2025 und Ende April 2026 wurden etwa 500 Meldungen beim Netzwerk der Zentren für Bewertung und Information über Arzneimittelabhängigkeit – Addictovigilance (CEIP-A) registriert. Mehr als 70 % der Fälle betreffen Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren, überwiegend männlich. Davon werden 71 % als schwerwiegend eingestuft, wobei zwei Todesfälle verzeichnet wurden, einer im Zusammenhang mit wiederholten Krampfanfällen, der andere durch Suizid.
Die beschriebenen klinischen Bilder sind heterogen, was die schnelle Erkennung der Fälle erschwert: Unruhe, Verwirrtheit, Krämpfe, Halluzinationen, Panikattacken, Tachykardie, Brustschmerzen, Übelkeit. In den schwersten Fällen wurden akute Multiorganversagen beobachtet, bei denen neurologische, kardiovaskuläre und metabolische Befunde auftraten.
Die DGS betont insbesondere die Notwendigkeit einer verstärkten Wachsamkeit im schulischen und außerschulischen Umfeld in Abstimmung mit den Dienststellen des Bildungsministeriums. Schulen scheinen einen bedeutenden Vertriebskanal für diese Produkte an Minderjährige darzustellen, was einen gezielten und koordinierten Präventionsansatz rechtfertigt.
Fachkräfte im Gesundheitswesen werden gebeten, jeden Patienten mit schwerwiegenden Symptomen systematisch an die Notaufnahme zu überweisen, das verdächtige Produkt nach Möglichkeit zur Analyse aufzubewahren und Jugendliche zu sensibilisieren – auch dann, wenn ihnen die Substanzen als legal oder harmlos dargestellt wurden.
Meldung und Überwachungsmaßnahmen
Das Rundschreiben fordert eine rasche Meldung aller verdächtigen oder bestätigten Fälle über das Portal zur Meldung unerwünschter gesundheitlicher Ereignisse (signalement.social-sante.gouv.fr), wobei je nach klinischer Situation das Formular „Addictovigilance“ oder „Toxicovigilance“ auszuwählen ist.
Darüber hinaus bietet das System SINTES (Nationales System zur Identifizierung von Giftstoffen und Substanzen) des OFDT bietet eine kostenlose und anonyme Analyse der gesammelten Produkte an, wodurch neu auftretende synthetische Cannabinoide identifiziert werden können, einschließlich solcher, die im Krankenhausalltag nicht nachgewiesen werden. Kontakt: sintes@ofdt.fr oder 01 41 62 77 37.
Für Konsumenten oder deren Angehörige Drogues Info Service ist weiterhin 7 Tage die Woche von 8 Uhr bis 2 Uhr unter der Nummer 0 800 23 13 13 erreichbar (anonym und kostenlos).
Der große Fehlende im Kontrollplan der DGAL
Diese Warnung der DGS erfolgt vor einem administrativen Hintergrund, der gelinde gesagt paradox ist. Während die Generaldirektion für Gesundheit Alarm schlägt wegen der synthetischen Cannabinoide mit Betäubungsmittelwirkung, die den Markt für E-Liquids verunreinigen und unter Jugendlichen Opfer fordern, hat die DGAL (Generaldirektion für Ernährung) im April 2026 einen nationalen Kontrollplan vorgestellt, der sich auf … legale CBD-Produkte konzentriert.
Öle, Gummibärchen, Nahrungsergänzungsmittel auf Basis natürlicher Cannabinoide: das sind die Produkte, die die Behörden vom Markt nehmen wollen, wobei sie sich auf eine maximalistische Auslegung der Novel-Food-Verordnung und auf nicht bindende wissenschaftliche Gutachten der EFSA stützen. Die synthetischen Cannabinoide hingegen sind von dieser Regelung ausgenommen. Und das aus gutem Grund: Sie fallen unter das Strafrecht, nicht unter das Lebensmittelrecht.
Die Branchenverbände, der SPC, die UIVEC, die AFPC und die UPCBD forderten ausdrücklich, im Rahmen ihrer Mobilisierung gegen den DGAL-Plan, dass die Kontrollen auf die tatsächlichen Gesundheitsgefahren ausgerichtet werden: die die DGS gerade erst mit 500 Meldungen in sechzehn Monaten dokumentiert hat.
Das Ergebnis dieser institutionellen Inkohärenz ist frappierend: Der Staat setzt seine Ressourcen ein, um CBD-Öle mit 10 % CBD-Gehalt aufzuspüren, die in Geschäften mit vollständiger Kennzeichnung verkauft werden, während farblose und geruchlose E-Liquids, die K2 oder Buddha Blue enthalten, frei auf den Schulhöfen zirkulieren…
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