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Rugby: Spieler von Anglet Olympique nach positivem Cannabis-Test für zwei Jahre gesperrt

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In Frankreich muss man sich zwischen Barsch und Barsch entscheiden.

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So bestätigte der Conseil d’Etat im Februar 2026 die zweijährige Sperre, die die Agence française de lutte contre le dopage (AFLD) gegen einen Spieler des Anglet Olympique Rugby Club (AORC) verhängt hatte, der nach einem im Januar 2024 ausgetragenen Spiel der Nationale 2 positiv auf THC getestet worden war, wie wir aus Südwest.

Der 1995 geborene Rugbyspieler war nach einem Spiel seiner Mannschaft gegen Union Cognac Saint-Jean-d’Angély einer Dopingkontrolle unterzogen worden. Die Analyse seines Urins hatte Carboxy-THC, den Hauptmetaboliten von Cannabis, in Höhe von 194 Nanogramm pro Milliliter ergeben, was über dem von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) festgelegten Grenzwert von 180 ng/mL liegt.

Die von der AFLD verhängte Sanktion verbietet dem Spieler bis einschließlich 29. Juni 2027 die Teilnahme an allen Wettbewerben oder Aktivitäten, die mit Rugby in Verbindung stehen.

Eine Verteidigung, die als unglaubwürdig angesehen wird

Da der Spieler die Entscheidung anfechtete, hatte er im August 2025 den Staatsrat angerufen, da er die Strafe für unverhältnismäßig hielt. Er erklärte, dass er eine Woche vor dem Spiel an einem „festlichen Abend“ Cannabis konsumiert habe und behauptete, er habe nur „ein paar Züge an einem Joint genommen, der sich drehte“.

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Die Verwaltungsrichter ließen diese Version der Ereignisse jedoch nicht gelten. In seinen Schlussfolgerungen betonte der öffentliche Berichterstatter, dass die festgestellte Konzentration eher einem kürzlich erfolgten Konsum als einem vereinzelten Gebrauch mehrere Tage zuvor entspreche.

Der Staatsrat weist außerdem auf mehrere Ungereimtheiten in den Aussagen des Spielers hin. Dieser hatte zunächst behauptet, dass der Konsum am 20. Januar 2024 stattgefunden habe, bevor er seine Version änderte und schließlich den 21. Januar angab, nachdem die AFLD daran erinnerte, dass er an diesem Tag ein Spiel bestritten hatte.

Die Richter waren auch der Ansicht, dass es der Erzählung an Glaubwürdigkeit hinsichtlich des angeblichen Ausnahmecharakters des Konsums mangelte. Das Gericht merkt insbesondere an, dass es unwahrscheinlich war, dass ein 30-jähriger Sportler in diesem speziellen Zusammenhang zum ersten Mal mit Cannabis experimentiert.

Cannabis bei Wettkämpfen weiterhin verboten

Der Fall erinnert daran, dass THC weiterhin auf der WADA-Liste der verbotenen Substanzen im Wettkampf steht, auch wenn seine Auswirkungen auf die sportliche Leistung immer noch diskutiert werden.

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In seinen Schlussfolgerungen erinnert der öffentliche Berichterstatter daran, dass Cannabis ebenso wie Kokain, MDMA oder Heroin als „Missbrauchssubstanz“ eingestuft wird. Der Welt-Anti-Doping-Code geht davon aus, dass eine Substanz verboten werden kann, sobald sie zwei von drei Kriterien erfüllt: potenzielle Leistungssteigerung, Gesundheitsrisiko oder Widerspruch zum „Sportsgeist“.

Den vom Staatsrat zitierten Dokumenten zufolge wird THC hauptsächlich als im Widerspruch zu diesem „Sportgeist“ stehend und als potenziell schädlich für die Gesundheit der Sportler angesehen, im Gegensatz zu Alkohol, der ab dem Ende des Spiels in den Umkleidekabinen der Vereine das Recht hat, zitiert zu werden. Die in der Entscheidung erwähnten wissenschaftlichen Studien erinnern außerdem daran, dass Cannabis eher dazu tendiert, die körperliche Leistungsfähigkeit zu reduzieren, insbesondere aufgrund seiner Auswirkungen auf die Wachsamkeit und die Reaktionszeit.

Das Dossier beleuchtet auch die Schwierigkeiten, die mit dem Cannabis-Screening im Sport verbunden sind. Da Carboxy-THC mehrere Tage und bei manchen Konsumenten sogar mehrere Wochen nachweisbar bleiben kann, bleibt die Unterscheidung zwischen dem Konsum „außerhalb des Wettkampfs“ und „im Wettkampf“ vor den Sportgerichten regelmäßig umstritten.

Eine als verhältnismäßig erachtete Strafe

Der Spieler war schließlich der Ansicht, dass die zweijährige Sperre einen „sportlichen Tod“ bedeutete und seine berufliche Situation gefährdete. Er war nämlich in Verbindung mit seinem Status als Rugbyspieler beim Gemeindeverband des Baskenlandes angestellt.

Der Staatsrat war jedoch der Ansicht, dass diese persönlichen Folgen nicht ausreichten, um die im Sportgesetzbuch vorgesehene Strafe zu verringern. Das Gericht bestätigte daher die Entscheidung der AFLD in vollem Umfang und verurteilte den Spieler zur Zahlung von 3 000 EUR an die Agentur für die Gerichtskosten.

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