Die italienischen Gerichte schwächen das Verbot von CBD-Blüten in Italien weiter ab
Der Rechtsstreit in Italien um Hanfblüten und „Cannabis light“ spitzt sich weiter zu, nachdem zwei regionale Verwaltungsgerichte Urteile gefällt haben, die das „Sicherheitsdekret“ der Regierung noch weiter schwächen.
Während sich die Richter zunehmend zurückhalten, das durch Artikel 18 eingeführte Verbot automatisch anzuwenden, weisen mehrere Gemeinden unter der Führung sowohl rechter als auch linker Bürgermeister den Händlern weiterhin an, ihre Geschäfte zu schließen.
Diese jüngsten Urteile reihen sich in eine wachsende Zahl von Gerichtsentscheidungen ein, die die praktische Anwendung des Dekrets in Frage stellen, während die Zukunft der italienischen Hanfindustrie nun weitgehend von den kommenden Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des Gerichtshofs der Europäischen Union abhängt.
Ein Gericht in Ligurien setzt eine Schließungsverfügung in Ventimiglia aus
Am 11. Juni hat das Regionale Verwaltungsgericht (TAR) von Ligurien eine von der Gemeinde Ventimiglia erlassene Anordnung ausgesetzt, wonach ein Einzelhändler den Verkauf von Hanfblüten und daraus hergestellten Produkten über Verkaufsautomaten einstellen musste.
Die Stadtverwaltung hatte die Schließung am 10. März angeordnet, mit der Begründung, dass Artikel 18 des Sicherheitsdekrets sofort anwendbar sei und das Verbot rechtfertige, ohne dass geprüft werden müsse, ob die Produkte psychoaktive Wirkungen hätten. Die Behörden hatten geltend gemacht, diese Maßnahme sei zum Schutz der öffentlichen Ordnung erforderlich.
Die Richter folgten diesem Argument nicht und beschlossen, den Erlass bis zur Prüfung der Sache in der Hauptsache auszusetzen. Nach Ansicht des Gerichts könnte die sofortige Umsetzung der Schließung dem Unternehmen einen „schwerwiegenden und irreparablen Schaden“ zufügen, der möglicherweise zum Konkurs führen könnte.
Der Anwalt Lorenzo Simonetti, der den Händler vertrat, erklärte, diese Entscheidung spiegele einen weitergehenden Rechtsgrundsatz wider, der sich aus der Strafrechtsprechung ableite.
„Der implizite Grund für diese Aussetzung ist vor allem ein anderer: Um den Verkauf von ‚Cannabis light‘ zu verbieten, ist ein konkreter Nachweis der psychoaktiven Wirkung erforderlich, wie die Strafrechtsprechung zeigt.“
Simonetti bezeichnete dieses Urteil zudem als die erste Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, die sich sowohl auf die Verwaltungs- als auch auf die Strafrechtsprechung stützt, um die Rechtmäßigkeit des Einzelhandelsverkaufs zu untermauern.
Verfahren in der Lombardei bis zu den Entscheidungen der höheren Instanzen ausgesetzt
Ein ähnlicher Rechtsstreit fand in Nova Milanese in der Lombardei statt. Dort hatte die Gemeinde ebenfalls einem Einzelhändler für Hanf angeordnet, seinen Betrieb gemäß dem Sicherheitsdekret einzustellen, und damit gedroht, die Räumlichkeiten zu versiegeln.
Im Gegensatz zum Fall in Ventimiglia entschied sich der Inhaber des Geschäfts jedoch, sein Geschäft zu schließen, noch bevor das Gericht über die Klage entschieden hatte.
Am 17. Juni hat das Regionale Verwaltungsgericht der Lombardei das Verfahren ausgesetzt und beschlossen, die Leitlinien des Gerichtshofs der Europäischen Union oder des italienischen Verfassungsgerichts abzuwarten, bevor es ein endgültiges Urteil fällt.
Eine entscheidende Anhörung vor dem Verfassungsgericht ist für den 21. Oktober 2026 angesetzt – ein Datum, das eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des künftigen rechtlichen Status von Hanfblüten in Italien spielen dürfte.
Die politischen Gräben bleiben unklar
Diese Rechtsstreitigkeiten verdeutlichen zudem die Komplexität der politischen Landschaft im Zusammenhang mit der Regulierung von Hanf. Der Schließungsbeschluss in Ventimiglia wurde vom Bürgermeister Flavio Di Muro, einem Mitglied der rechtsgerichteten Partei „La Lega“, unterzeichnet. In Nova Milanese hingegen wurde der Erlass vom Bürgermeister Fabrizio Pagani erlassen, der mit Unterstützung der Demokratischen Partei (Mitte-Links) gewählt wurde.
Diese Situation steht im Gegensatz zur allgemeinen rechtlichen Strategie der Demokratischen Partei, da die Regionalregierungen von Apulien und der Emilia-Romagna das nationale Verbot vor dem Verfassungsgericht angefochten haben.
Der Anwalt Giacomo Bulleri ist der Ansicht, dass dieser scheinbare Widerspruch einen langjährigen Trend widerspiegelt: „Seit vielen Jahren stelle ich fest, dass die Ablehnung gegenüber Hanf politische Gräben überwindet, sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite des politischen Spektrums, ohne große Unterschiede.“
Die Branche genießt wachsende rechtliche Unterstützung
Der Berufsverband Canapa Sativa Italia begrüßte die Entscheidung Liguriens als erneute Bestätigung dafür, dass Artikel 18 allein nicht als Rechtfertigung für die Zerschlagung des legalen Hanfsektors in Italien herangezogen werden kann. Der Verband bekräftigte eine Position, die er über seine Beobachtungsstelle für Artikel 18 vertritt.
„Genau diese Linie vertreten wir in der Beobachtungsstelle zu Artikel 18: Die Blüte allein reicht nicht aus, um eine Straftat zu begründen, und Artikel 18 allein reicht nicht aus, um eine ganze Lieferkette zu zerstören.“
Derzeit ist die Rechtslage nach wie vor uneinheitlich. Einige Unternehmen üben ihre Tätigkeit weiterhin unter dem Schutz der Gerichte aus, während andere infolge von Zwangsmaßnahmen der Kommunen bereits ihre Türen geschlossen haben. Alle Augen richten sich nun auf den Gerichtshof der Europäischen Union, der letztendlich über die Zukunft des CBD-Blütenmarktes in Italien entscheiden könnte.
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