Österreichisches Gericht versetzt dem geplanten Tabakmonopol auf Hanfblüten einen ersten Schlag
Ein Urteil des österreichischen Bundesfinanzgerichts (BFG) hat den Behörden einen ersten Schlag versetzt, die versuchen, Hanfblüten als Teil des Tabakmonopols des Landes einzuschleusen.
Die Entscheidung betrifft die Beschlagnahme von Hanfprodukten, die über Automaten verkauft wurden, ein Geschäftsmodell, das sich auf dem österreichischen Markt für Cannabisprodukte mit niedrigem THC-Gehalt ausgebreitet hat.
Im Mittelpunkt des Falls steht die RETO Concept GmbH, ein in Salzburg ansässiges Unternehmen im Besitz des Unternehmers Thomas Reisenhofer, das Hanfprodukte über Automaten vertreibt, die lokal als „Hanfomat“ bekannt sind. Im März 2025 beschlagnahmte der österreichische Zoll Hanfblüten aus dem Besitz des Unternehmens mit der Begründung, dass der Verkauf gegen die österreichischen Vorschriften zum Tabakmonopol verstoße.
Das Gericht entschied nun, dass die Beschlagnahme rechtswidrig war, und wies damit de facto die von der Zollverwaltung angeführte rechtliche Rechtfertigung zurück.
Argument des Tabakmonopols vom Gericht zurückgewiesen
Der Zoll hatte sich auf eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) aus dem Herbst 2024 (Ro 2024/16/0006-6) berufen und diese als Grundlage für die Behauptung verwendet, dass getrocknete Hanfblüten unter die Regeln des Tabakmonopols fallen sollten. Der Bundesfinanzhof war jedoch nicht dieser Meinung und meinte, dass das zitierte Urteil nicht wirklich eine so weite Auslegung festlege.
Laut dem Österreichischen Cannabisverband (ÖCB) stellte der BFG klar, dass die Entscheidung des VwGH „sich nicht dazu äußert, inwieweit getrocknete Hanfblüten dem Tabakmonopol unterliegen“ und dass der bloße Verweis darauf „nicht ausreicht“, um einen Verstoß gegen das Monopolgesetz zu begründen.
Für den ÖCB ist dieses Urteil eine wichtige Bestätigung dessen, was er seit Monaten vertritt: Cannabis ist kein Tabak, und Hanfprodukte sollten nach österreichischem Recht nicht automatisch als Tabakprodukte behandelt werden.
„Dieses Urteil zeigt deutlich, dass der Ansatz der Behörden auf keiner soliden rechtlichen Grundlage beruhte. Der Versuch, Hanfprodukte systematisch unter das Tabakmonopol zu stellen, ist gescheitert!“, so ÖCB-Präsident Klaus Hübner, der in einer nach der Entscheidung veröffentlichten Erklärung zitiert wurde.
Ein breiterer politischer Kampf um legalen Hanf
Der Fall ist Teil einer breiteren nationalen Debatte darüber, wie Österreich den Hanf- und CBD-Sektor regulieren sollte. Während sich die Entscheidung des BFG auf die Rechtmäßigkeit einer einzelnen Beschlagnahme bezieht, verdeutlicht sie auch die Rechtsunsicherheit, die mit der Praxis der Rechtsdurchsetzung einhergeht.
Der ÖCB hat wiederholt die seiner Ansicht nach inkonsequenten Entscheidungen der Behörden kritisiert und argumentiert, dass legal operierende Unternehmen willkürlichen Maßnahmen ausgesetzt sind. Hübner bezeichnete die Entscheidung als Sieg für „Rechtssicherheit statt Willkür“.
Der Verband hatte seine Position zuvor mit juristischen Analysen untermauert, darunter ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Heinz Mayer, in dem er behauptete, dass der Rahmen des Tabakmonopols falsch angewendet wurde, wenn er gegen Hanfblüten eingesetzt wurde.
„Diese Entscheidung bestätigt diese Ansicht und stärkt alle Unternehmen, die gesetzeskonform agieren“, sagte Hübner.
Übergangszeitraum bis 2028, aber der Konflikt bleibt bestehen
Trotz des Gerichtsurteils scheint der politische Kurs in Österreich auf eine strengere Kontrolle hinauszulaufen. Im Dezember stimmte der Nationalrat einer Reform des Tabakmonopols zu, die von der Monopolverwaltung als Beweis für eine Klärung des rechtlichen Rahmens dargestellt wurde.
Im Rahmen dieser Reform wird eine Übergangszeit für Hanf- und CBD-Läden bis zum Ende des Jahres 2028 in Kraft bleiben. Nach Ablauf dieser Frist würden Cannabisprodukte mit niedrigem THC-Gehalt unter das Tabakmonopolsystem fallen, was bedeutet, dass sie nur von zugelassenen Großhändlern gekauft und von lizenzierten Tabakhändlern verkauft werden dürfen.
Dieser Ansatz spaltete die Interessengruppen. Während die Vertreter der Tabakhändler die Aussicht auf exklusive Verkaufsrechte begrüßten, lehnte der ÖCB dies weiterhin ab und bestand darauf, dass legaler Hanf auch außerhalb des Tabakeinzelhandelsnetzes verkauft werden kann.
Der Verband kündigte auch seine Absicht an, die mit dem Monopol verbundenen Beschränkungen vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof anzufechten, und behauptet, dass die Entscheidung des BFG seine Position stärkt.
Vorerst wird die Entscheidung als Sieg für Hanfunternehmen interpretiert, die außerhalb der traditionellen Wege des Tabakeinzelhandels tätig sind, insbesondere für jene, die mit dem automatisierten Verkauf über Automaten experimentieren.
Der Konflikt bleibt jedoch ungelöst. Auch wenn sich das BFG in diesem Fall gegen das Zollamt entschieden hat, lässt die Entwicklung der österreichischen Cannabispolitik weitere juristische und politische Schlachten in der Zukunft erwarten.
„Wir brauchen jetzt einen klaren Rechtsrahmen, der Rechtssicherheit schafft und den legalen Markt stärkt, anstatt ihn zu bremsen“, sagte Hübner.
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