DGAL führt erneut Krieg gegen CBD-Produkte
Nach Informationen der Hanfberufsgenossenschaft (SPC) bereitet die Generaldirektion für Ernährung (DGAL) einen nationalen Kontrollplan 2026 vor, der auf alle Nahrungsmittelprodukte und Nahrungsergänzungsmittel abzielt, die CBD, THC oder ein anderes Cannabinoid enthalten. Diese Maßnahme stellt nach Ansicht von Branchenvertretern eine beispiellose Verhärtung der französischen Position in dieser Frage dar.
Bei einem von der DGAL am 15. April 2026 organisierten Treffen wurden mehrere Gewerkschaften und Verbände (u. a. SPC, Synadiet, UIVEC und Simple) über die operativen Verfahren informiert, die die Kontrollen ab Mai anleiten sollen.
Eine strenge Auslegung der Verordnung über neuartige Lebensmittel
Im Mittelpunkt dieser Strategie steht die strikte Anwendung der europäischen Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (Novel Food). Die DGAL erinnert daran, dass der Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission Cannabinoide, ob aus der Pflanze extrahiert oder synthetisch hergestellt, als Stoffe einstuft, die keine nachgewiesene Konsumgeschichte vor Mai 1997 haben.
Da diese Inhaltsstoffe also nicht auf der Liste der in der EU zugelassenen neuartigen Lebensmittel stehen, würde ihre Verwendung in Lebensmitteln als illegal gelten. Die DGAL behauptet, dass diese Position bei europäischen Gesprächen im Februar 2023 erneut bekräftigt wurde und dass seitdem keine Zulassung erteilt wurde, da das Verfahren ins Stocken geraten ist.
Die Situation wird auch durch Gesundheitssignale angeheizt: ANSM und ANSES veröffentlichten im Sommer 2025 eine Zusammenfassung, in der von einem Anstieg der Fälle von Nutrivigilanz im Zusammenhang mit CBD-haltigen Produkten die Rede ist, wobei die meisten Vergiftungen jedoch durch verbotene Substanzen, die ohne Wissen des Verbrauchers in diesen Produkten enthalten sind (synthetische Cannabinoide), oder THC-Werte über 0,3 % verursacht werden.
Die EFSA ihrerseits veröffentlichte im Februar 2026 eine neue Erklärung, in der sie feststellt, dass es unmöglich bleibt, auf der Grundlage der verfügbaren Daten eine Schlussfolgerung über die Sicherheit von CBD zu ziehen.
Welche Produkte wären weiterhin erlaubt?
In dem vorgestellten Rahmen würden nur bestimmte Teile des Hanfs einen akzeptablen Status behalten: Hanfsamen und ihre Derivate (Öle und Mehle) sowie wässrige Infusionen von Hanfblättern. Alle anderen Extrakte, Isolate und Zutaten, die behaupten, CBD oder andere Cannabinoide zu enthalten, würden als nicht zugelassene Novel Food gelten.
Die DGAL sieht mehrere Interventionsebenen vor. Die erste würde Produkte betreffen, die auf dem Etikett ausdrücklich CBD, THC oder ein anderes Cannabinoid erwähnen: Sie könnten Gegenstand einer Aussetzung des Inverkehrbringens mit anschließender Rücknahme werden. Produkte, deren Summe Δ8-THC + Δ9-THC die – weitgehend umstrittene – akute Referenzdosis (ARfD) überschreitet, die von der EFSA auf 1 µg/kg Körpergewicht festgelegt wurde, würden weiterhin zurückgerufen, wie dies bereits der Fall ist.
Schließlich verweist die DGAL im Falle eines qualifizierten Vorhandenseins von Betäubungsmitteln – d. h. des Gesamt-THC (THC-Isomere und -Vorstufen, darunter THCA, über 0,3 %) – auf ein spezielles Gerichtsverfahren, das sich insbesondere auf den Erlass vom 22. Februar 1990 stützt.
Kontrollen ab Mitte Mai und keine Gnadenfrist
Nach Angaben des PKS sieht die Verwaltung keine Übergangsfrist vor. Die Betreiber müssen die Rücknahmen oder Mahnungen selbst vornehmen. Bei Untätigkeit können Präfektorialerlasse diese Maßnahmen nach einem kontradiktorischen Verfahren durchsetzen, von denen bislang nur wenige den CBD-Unternehmen Recht gegeben haben.
Die koordinierte nationale Kampagne soll Mitte Mai 2026 anlaufen, auch wenn es den DDPP freigestellt bleibt, vor oder nach diesem Datum tätig zu werden. Alle Vertriebskanäle sind betroffen: große Supermärkte, Apotheken, Parapharmazie, CBD-Shops, Automaten und Online-Websites.
ComplAlim: eine Erklärung, die zum Kontrollinstrument wird
Ein besonders heikler Punkt: der Teil ComplAlim, eine Plattform für die Deklaration von Nahrungsergänzungsmitteln. Historisch gesehen hat sich die UIVEC aktiv für die Möglichkeit eingesetzt, dass bestimmte CBD-Produkte als Nahrungsergänzungsmittel registriert werden können, in einem bereits umstrittenen Rahmen, der jedoch von einem Teil der Branche genutzt wurde. Diese Erklärung gab jedoch nicht den Status eines Nahrungsergänzungsmittels und diente lediglich dazu, den Behörden eine Liste „erlaubter“ CBD-Produkte zu geben.
Nun will die DGAL laut dem PKS-Protokoll und wie zuvor von vielen Interessengruppen erdacht, diese Erklärungen künftig als Grundlage für die Sichtung verwenden. Die Pflanze Cannabis sativa soll in der ComplAlim-Datenbank als „nicht zugelassen“ neu positioniert werden, und jede Meldung, in der diese Art erwähnt wird, würde automatisch in ein verschärftes Verfahren geleitet, ohne automatische Bescheinigung.
Eine Branche unter wirtschaftlichem und rechtlichem Druck
Der SPC warnt vor den unmittelbaren Folgen für die französische Branche und ist der Ansicht, dass das Fehlen einer Frist für die Einhaltung der Vorschriften und die automatische Gleichsetzung der Angabe „CBD“ mit einem Novel-Food-Verstoß einen großen wirtschaftlichen Schock auslösen könnten.
Die Gewerkschaft kündigt eine schnelle Mobilisierung, eine Erfassung der betroffenen Produkte und eine rechtliche Analyse an, um festzustellen, ob die französische Doktrin mit dem EU-Recht und dem Grundsatz des freien Warenverkehrs vereinbar ist.
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