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CBD-Hanfbranche endlich durch den 49.3 gerettet

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Erfolgreiche Legalisierung von Cannabis in Frankreich
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Nach mehreren Wochen der Anspannung ist die französische CBD-Hanfbranche nur knapp einem größeren regulatorischen Schock entgangen. Die Aufgabe von Artikel 23 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2026 (PLF 2026) im Rahmen des Rückgriffs auf Artikel 49.3 der Verfassung setzte einem Maßnahmenpaket, das die Existenz des Sektors bedrohte, zumindest vorübergehend ein Ende.

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In seiner geänderten Fassung sah dieser Artikel eine vollständige Neugestaltung des steuerlichen und kommerziellen Rahmens für CBD vor: massive Erhöhung der Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern von über 50 %, Verbot des Online-Verkaufs und Wiedereinführung eines Quasi-Monopols der Tabakhändler. Für die Gewerbetreibenden wäre die Rechnung untragbar gewesen.

Eine Bedrohung, die von den Akteuren als existenziell angesehen wird

Die Gewerkschaften des Sektors, allen voran die UPCBD und die AFPC, haben immer wieder auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Bestimmungen hingewiesen. Ihren Schätzungen zufolge hätte ihre Beibehaltung die Schließung von 90 bis 95% der Fachgeschäfte zur Folge gehabt, wodurch 20.000 bis 25.000 direkte und indirekte Arbeitsplätze gefährdet worden wären.

Nach Angaben der Gewerkschaften gibt es in Frankreich derzeit fast 2 000 CBD-Läden, überwiegend unabhängige Kleinstunternehmen und KMU, die die Rückverfolgbarkeit der Produkte, die Information der Verbraucher und die Einhaltung der Altersvorschriften gewährleisten. Der Sektor erwirtschaftet einen Jahresumsatz von etwa 1,1 Milliarden Euro und trägt mit über 320 Millionen Euro zu den öffentlichen Finanzen bei.

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Für die UPCBD bedeutet die Aufgabe von Artikel 23 eine späte Anerkennung dieser wirtschaftlichen Realität.

„Dies ist ein Sieg des gesunden Menschenverstandes. Unsere Unternehmen, mehrheitlich leidenschaftliche und in den Gebieten verankerte Kleinstunternehmen, werden endlich in Ruhe investieren, innovieren und einstellen können“, erklärte Paul MacLean, der Präsident der Organisation.

Agrarsektor ebenfalls betroffen

Neben dem Einzelhandel entlastet die Entscheidung auch die Hanf-Landwirtschaft. In Frankreich werden fast 25.000 Hektar angebaut, und etwa 1.000 landwirtschaftliche Betriebe sind auf CBD als Zusatzeinkommen angewiesen. Während ein großer Teil des konsumierten CBD weiterhin importiert wird, hat sich eine strukturierte nationale Produktion entwickelt, die auf Qualität, Rückverfolgbarkeit und lokale Wertschöpfung setzt.

Die Gewerkschaften befürchteten, dass eine Besteuerung Hanfblüten mit Tabakprodukten gleichsetzen die französische Produktion nicht wettbewerbsfähig machen würde, was mechanisch Importe und Parallelkreisläufe auf Kosten der nationalen Sozial- und Umweltstandards begünstigen würde.

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Auf Seiten des AFPC wird die Streichung von Artikel 23 als „ein Atemholen“ nach Wochen der Ungewissheit begrüßt. Der Verband betont jedoch, dass nichts endgültig sicher ist. Der Rückgriff auf den 49.3 hat diese Maßnahmen zwar verhindert, zeigt aber auch, wie fragil der Rechtsrahmen für CBD in Frankreich ist.

Die Berufsverbände lehnen Regulierung oder Besteuerung nicht grundsätzlich ab, sondern fordern einen Rahmen, der mit dem tatsächlichen Risikoprofil von CBD in Einklang steht und auf einer klaren Mehrwertsteuer von 20 % beruht, ohne unverhältnismäßige Verbrauchssteuern oder die Gleichstellung mit Tabakprodukten.

Für den Moment kann die CBD-Hanfbranche aufatmen. Doch dieser eilig errungene Sieg wirft eine zentrale Frage auf: Wie lange wird sie wirklich gerettet? Könnte der nächste Haushalt die Akte wieder öffnen und das prekäre Gleichgewicht in Frage stellen?

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