Malta erlaubt Cannabis Clubs nun den Besitz von bis zu 3,5 kg Cannabis
Malta hat seinen Rechtsrahmen für Cannabis aktualisiert und insbesondere die Menge des Produkts erhöht, die maltesische Cannabis Clubs lagern dürfen. Die Änderungen, die letzte Woche durch ein neues Rechtsgutachten eingeführt wurden, passen die Bestandsgrenzen an die Anzahl der registrierten Mitglieder der einzelnen Vereine an.
Bisher waren alle Vereine unabhängig von ihrer Größe auf 500 Gramm getrocknetes Cannabis als Lagerbestand beschränkt. Die neuen Regeln ersetzen dieses allgemeine Limit durch ein mehrstufiges System, das für größere Vereine geeignet ist, die Schwierigkeiten haben, die Nachfrage zu befriedigen.
Im Rahmen des neuen Rahmens können Vereine mit mehr als 350 Mitgliedern nun bis zu 3,5 kg Cannabis in ihrer Abgabestelle lagern. Solche mit 250 bis 350 Mitgliedern können bis zu 2,45 kg lagern, während Vereine mit 110 bis 250 Mitgliedern 1,75 kg lagern können.
Für kleinere Organisationen gelten strengere Grenzen. Vereine mit weniger als 100 Mitgliedern sind auf 700 Gramm beschränkt, und Vereine mit weniger als 50 Mitgliedern dürfen nur 350 Gramm vor Ort lagern.
Diese Änderungen, die von Times of Malta weitergegeben wurden, erfolgten aufgrund von Berichten, dass viele maltesische Vereinigungen mit voller Kapazität arbeiteten und oft nicht mehr über ausreichende Lagerbestände verfügten. Indem die Regulierungsbehörden die Bestandsschwellen an die Größe der Vereinigungen angleichen, scheinen sie die Belastungen des Systems zu lindern, ohne den allgemeinen Rechtsrahmen, der den persönlichen Gebrauch regelt, zu ändern.
Keine Änderungen bei den Grenzen für Besitz oder Kauf
Die Änderungen ändern nichts an den Regeln für die Menge an Cannabis, die Privatpersonen mit sich führen, kaufen oder zu Hause lagern dürfen.
Seit der Reform der maltesischen Cannabisgesetze Ende 2021 ist es Erwachsenen erlaubt, bis zu 7 Gramm mit sich zu führen, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden. Der Besitz von 7 bis 28 Gramm führt eher zu einer Vorführung vor Gericht als zu einer strafrechtlichen Verfolgung.
Eingetragene Mitglieder einer Vereinigung dürfen bis zu 7 Gramm pro 24-Stunden-Zeitraum kaufen, wobei die monatliche Obergrenze bei 50 Gramm liegt. Privatpersonen dürfen ebenfalls bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zu Hause lagern.
Auf den Anbaustätten dürfen Vereinigungen den Gegenwert von acht Monatslieferungen lagern, berechnet auf 50 Gramm pro Mitglied. Diese Bestimmung bleibt im Rahmen der neuen Änderungen unverändert.
Schärfere Durchsetzung des Gesetzes und höhere Geldstrafen
Während die Bestandsgrenzen für größere Vereine angehoben wurden, verschärfte die Regierung gleichzeitig die Durchsetzungsbestimmungen und erhöhte die möglichen Strafen.
Vereine, die mehr Cannabis als die erlaubte Menge in ihrer Abgabestelle vorrätig haben, müssen mit Geldstrafen zwischen 2.000 und 10.000 Euro rechnen. Verstöße an den Anbaustätten bergen ein deutlich höheres Risiko, wobei die Strafen bis zu 50.000 Euro betragen können.
Durch die Änderungen wird auch die Höchstgrenze für Sanktionen ausgeweitet. Zuvor lag die maximale Verwaltungsstrafe, die gegen einen Cannabisverband verhängt werden konnte, bei 10.000 Euro. Diese Grenze wurde nun auf 50.000 Euro angehoben, was bis zum Doppelten der durch den Verstoß erzielten Einnahmen entspricht.
Außerdem gelten neue Geldstrafen für Personen, die Cannabis im Auftrag einer Vereinigung ohne schriftliche Genehmigung der Behörde für den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis (ARUC), die das regulierte System in Malta beaufsichtigt, transportieren.
Der aktualisierte Rahmen führt auch klarere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht und strengere Regeln für die Führung interner Aufzeichnungen ein, was auf die Bemühungen um eine Professionalisierung der Geschäfte in diesem Sektor hindeutet.
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