Deutsche Abgeordnete einigen sich auf einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis
Die deutschen Abgeordneten haben mit Unterstützung der Regierungskoalition eine Einigung über den Text zur Cannabislegalisierung in Deutschland erzielt, der dem Bundestag nächste Woche zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
Der endgültige Text lockert einige der vorgeschlagenen Regelungen, was die Unterstützung der verschiedenen Parteien sicherte und den Weg für eine entscheidende Abstimmung im Bundestag ebnete.
Eine Abgeordnete der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, erklärte, dass die Verhandlungen über den Text dazu beigetragen hätten, „praktische Regeln zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung erwachsener Konsumenten Realität werden lassen“.
Die Schlüsselpunkte der Verhandlungen
Einer der Eckpfeiler der Gesetzgebung ist die Reduzierung der Einschränkungen, die mit dem Besitz und dem Konsum von Cannabis verbunden sind. Die Konsumverbotszonen um Squares, Spielplätze und Schulen wurden von 200 auf 100 Meter halbiert. Darüber hinaus führt das Gesetz eine Toleranzmarge für den Besitz von Cannabis ein. Der Besitz von 25 bis 30 Gramm, der früher unter Strafe gestellt worden wäre, gilt nun als geringfügiges Vergehen, wobei die strafrechtlichen Auflagen nur für Mengen gelten, die diese Bandbreite überschreiten.
Auch im Hinblick auf den Eigenanbau wurden wichtige Änderungen vorgenommen. Die zulässige Menge an selbst angebautem getrocknetem Cannabis wurde von 25 auf 50 Gramm verdoppelt. Der Besitz einer Menge von weniger als 60 Gramm gilt als geringfügiges Vergehen, wobei die strafrechtlichen Belastungen oberhalb dieser Grenze gelten. Die Gesetzgebung stellt klar, dass sich die erlaubte Menge auf getrocknetes Cannabis bezieht und nicht auf frisch geerntete Blüten (die mehr wiegen).
Ein weiterer wesentlicher Aspekt des Gesetzes ist die Festlegung eines neuen THC-Grenzwerts für Autofahrer, da der derzeitige Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter Blut als zu niedrig angesehen wird. Eine Fachkommission wird beauftragt, bis zum 31. März 2024 einen überarbeiteten Grenzwert vorzuschlagen.
Die Umsetzung des Gesetzes ist in Etappen vorgesehen. Die Bestimmungen zum Eigenanbau und zur Entkriminalisierung des Besitzes sollen am 1. März in Kraft treten, während die Regelungen für Cannabis-Clubs bis zum 1. Juni oder 1. Juli aktiv werden sollen.
Die Behörden planen außerdem die Einführung einer zweiten ergänzenden Maßnahme, mit der Pilotprogramme für den kommerziellen Verkauf in den Städten des Landes eingerichtet werden sollen. Diese Gesetzgebung wird voraussichtlich enthüllt, nachdem sie der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt wurde.
Sobald der Bundestag die Legalisierungsmaßnahme verabschiedet hat, sagte Kappert-Gonther, dass die Gesetzgeber „weiterhin gemeinsam an der zweiten Säule arbeiten werden“, die sich auf das Pilotprogramm für kommerzielle Verkäufe bezieht.
Nach der Abstimmung in der nächsten Woche wird es mehrere Monate dauern, bis der Gesetzentwurf im Bundesrat, einem separaten Gesetzgebungsorgan, das die deutschen Bundesländer vertritt, behandelt wird. Die Mitglieder des Bundesrates haben versucht, die vorgeschlagene Reform im September zu blockieren, was ihnen jedoch nicht gelang.
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