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382 Pflanzen und 1 Freispruch: Das Recht auf Eigenanbau von Cannabis in Spanien festgeschrieben

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Eigenanbau von Cannabis in Spanien
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Das Provinzgericht in Las Palmas de Gran Canaria sprach einen Mann frei, der wegen Drogenhandels angeklagt war, nachdem die Behörden 382 Cannabispflanzen in seinem Haus entdeckt hatten.

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Dieser historische Freispruch, der von der spanischen Zeitschrift Cannabis Magazine berichtet wurde, gilt als einer der bislang wichtigsten Siege für den Eigenanbau von Cannabis in Spanien.

Der Fall: Die Menge allein reicht nicht mehr aus, um die Schuld festzustellen

Der Angeklagte, der als G.Z. bezeichnet wurde, war ursprünglich zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 65.315 Euro verurteilt worden, nachdem bei einer Razzia die Pflanzen und das Anbaumaterial beschlagnahmt worden waren. Die Staatsanwälte hatten ihre Argumentation ausschließlich auf die große Menge Cannabis und seinen potenziellen Marktwert gestützt und eine Verteilungsabsicht unterstellt.

Der Verteidigung, angeführt von Anwalt Héctor Brotons, gelang es jedoch zu beweisen, dass die Pflanzen ausschließlich für den persönlichen Konsum angebaut wurden, ohne jegliche Beweise, die auf eine Verteilung oder eine kommerzielle Aktivität hindeuteten. Das Gericht akzeptierte diese Argumente und berief sich auf das Fehlen von belastendem Material wie Verkaufsaufzeichnungen, Verpackungsmaterial oder Zeugenaussagen, die auf einen Handel hindeuteten.

Im Urteil hieß es: „Die bloße Anzahl der Pflanzen oder ihr Gewicht können nicht automatisch ein ausreichender Beweis für eine Verurteilung wegen Handels sein“.

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Stattdessen berücksichtigte das Gericht die Konsumgewohnheiten der Angeklagten und verlangte stärkere Beweise, um eine kriminelle Absicht zu behaupten.

Rechtsgrundsätze im Mittelpunkt des Urteils

Die Entscheidung des Gerichts stützte sich weitgehend auf zwei Säulen des spanischen Strafrechts: die Unschuldsvermutung und das Prinzip in dubio pro reo (im Zweifelsfall zugunsten des Angeklagten entscheiden). Wie in Artikel 24.2 der spanischen Verfassung festgelegt, muss die Anklage die Schuld über jeden vernünftigen Zweifel hinaus beweisen. In diesem Fall bedeutete das Fehlen von anderen Beweisen als den Pflanzen selbst, dass die Beweislast nicht erfüllt war.

In der Entscheidung wurde das Urteil des unteren Gerichts kritisiert, das sich nur auf die Größe der Plantage gestützt hatte, ohne andere relevante Faktoren zu berücksichtigen, wie den Status des Angeklagten als regelmäßiger Konsument und das Fehlen von Hinweisen auf illegalen Handel. Der Freispruch spricht nicht nur G.Z. frei, sondern schafft auch einen gerichtlichen Präzedenzfall, der sich auf laufende und zukünftige Fälle bezüglich des Heimanbaus von Cannabis auswirken könnte.

Folgen für Cannabisanbauer in Spanien

Dieses Urteil sendet eine starke Botschaft sowohl an die Cannabis-Selbstanbauer als auch an die Strafverfolgungsbehörden. Für erstere stärkt es das Argument, dass der Heimanbau für persönliche Zwecke, selbst in großem Umfang, nicht automatisch mit Drogenhandel gleichgesetzt werden sollte. Für letztere erhöht er das Beweisniveau, das erforderlich ist, um eine strafrechtliche Verfolgung zu rechtfertigen.

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Dieser Fall verdeutlicht auch die Spannung zwischen der Entwicklung der gesellschaftlichen Einstellungen zu Cannabis in Spanien und seinem nach wie vor repressiven Rechtsrahmen. Die aktuellen spanischen Gesetze wie das Organische Gesetz 4/2015 (gemeinhin als „Knebelgesetz“ bekannt) und das spanische Strafgesetzbuch behalten einen restriktiven Ansatz zur Regulierung von Cannabis bei.

Diese Entscheidung ist ein Aufruf zu einer Gesetzesreform, die besser auf die zeitgenössischen Usancen von Cannabis und die persönliche Freiheit abgestimmt ist.

Abgesehen von den strafrechtlichen Auswirkungen eröffnet diese Entscheidung auch eine breitere Debatte über die administrativen Strafen, die in Spanien für den Besitz von Cannabis vorgesehen sind. In vielen Fällen werden Konsumenten ohne angemessene Analyse des THC-Gehalts der beschlagnahmten Substanzen zu einer Geldstrafe verurteilt

Da administrative Tests häufig nicht in der Lage sind, den THC-Gehalt zu quantifizieren, werden Geldstrafen auch dann verhängt, wenn die Substanz weniger als die Schwelle von 0,3 % THC enthält, die vom Obersten Gerichtshof zur Definition von psychoaktiven Produkten festgelegt wurde.

Die Befürworter der Reform plädieren für einen rationaleren Ansatz und schlagen vor, dass Eigenbedarf und CBD-reiche Produkte ausdrücklich entkriminalisiert oder zumindest durch einen klareren Rechtsrahmen geregelt werden sollten.

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