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Hanf und CBD in Italien: Wo steht die Branche heute?

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Das juristische Tauziehen zwischen der italienischen Regierung und dem Hanfsektor ging im Dezember letzten Jahres in eine neue Runde.

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Am 15. Dezember 2025 gab der italienische Staatsrat einer Klage mehrerer Berufsverbände statt und setzte die vorherige Entscheidung aus, die den gesamten CBD– und Industriehanf-Sektor im Land bedrohte.

Obwohl die Entscheidung vorübergehend ist, gleicht sie einen Konflikt aus, der sich seit dem Regierungseintritt von Giorgia Meloni verschärft hat.

Eine Aussetzung mit weitreichenden Folgen für den CBD-Markt

Im Mittelpunkt des Streits steht eine umstrittene Änderung, die im Rahmen des Gesetzes über die nationale Sicherheit vom Juni 2024 eingeführt wurde und orale Präparate, die natürlich extrahiertes Cannabidiol (CBD) enthalten, als Arzneimittel neu einstufte, die in Abschnitt B der italienischen Arzneimitteltabellen aufgeführt sind. Diese Kategorie umfasst Substanzen wie Benzodiazepine und (Delta-9)-THC, wodurch der Verkauf von CBD effektiv auf Apotheken und rezeptpflichtige Vertriebskanäle beschränkt wird.

Mit dem Erlass der Verordnung Nr. 4506/2025 setzte der Staatsrat eine frühere Entscheidung des regionalen Verwaltungsgerichts von Latium aus, die diesen Ansatz für gültig erklärt hatte. Die Richter entschieden sich für Vorsicht und vertagten die vollständige Prüfung des Falls auf den 7. Mai 2026. Für die Branche bedeutet diese Entscheidung eine vorübergehende Atempause nach Monaten der Verschärfung der Vorschriften.

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Ein Wirtschaftssektor unter Druck

Die Hanfindustrie in Italien ist alles andere als eine Randerscheinung. Nach Schätzungen des Sektors erwirtschaftet sie etwa 500 Millionen Euro Jahresumsatz und unterstützt über 15.000 Arbeitsplätze, in den Bereichen Landwirtschaft, Kosmetik, Nahrungsergänzungsmittel, Blumenzucht und Phytotherapie. Die Verwendung von Hanf auf Fasern und Samen zu beschränken, wie es die Regierung versucht hat, hätte die gesamten Wertschöpfungsketten gestört, die seit der Verabschiedung des Hanfgesetzes von 2016 aufgebaut wurden.

Diese Gesetzgebung, die den Aufschwung der sogenannten „Cannabis Light“-Produkte mit niedrigem THC-Gehalt ermöglichte, löste eine rasche Expansion und die Eröffnung Hunderter Fachgeschäfte im ganzen Land aus. Seit 2022 schränkten jedoch aufeinanderfolgende Dekrete den legalen Geschäftsbereich schrittweise ein und lösten eine Welle von gerichtlichen Anfechtungen seitens der Bauern, Verarbeiter und Einzelhändler aus.

Für Giacomo Bulleri, einen Rechtsanwalt, der mehrere Hanfverbände vertritt, ist die Rechtsfrage klar. Die beanstandeten Maßnahmen, so erklärt er, „schlossen die Verwendung der Blüten und Blätter von Industriehanf aus und beschränkten [ihre Produktion und ihren Handel] auf Samen und Fasern. Und die CBD-Verordnung … schloss orale Zusammensetzungen, die natürliches CBD enthielten, als Betäubungsmittel ein“.

Die Kläger verteidigen zwei Grundsätze: die legale Verwendung der gesamten Pflanze Cannabis sativa L. aus zertifizierten Sorten mit niedrigem THC-Gehalt und die offizielle Anerkennung, dass natürlich extrahiertes CBD weder ein Betäubungsmittel noch eine Substanz ist, die ausschließlich für den medizinischen Gebrauch bestimmt ist. Bulleri argumentiert, dass diese Auslegung mit internationalen Übereinkommen und der Position des Internationalen Suchtstoffkontrollorgans der Vereinten Nationen sowie mit der bestehenden europäischen Rechtsprechung übereinstimmt.

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Europa beobachtet genau

Über Italien hinaus hat der Fall in Brüssel große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Zwei weitere Entscheidungen sind derzeit anhängig und könnten sich als entscheidend erweisen. Das italienische Verfassungsgericht muss über die Rechtmäßigkeit von Artikel 18 des Sicherheitsdekrets entscheiden, der die Blütenstände und Derivate von Hanf verbietet. Gleichzeitig wurde der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen, um die Übereinstimmung der italienischen Vorschriften mit dem EU-Recht zum freien Warenverkehr zu bewerten.

Diese Verfahren knüpfen an historische europäische Entscheidungen an, insbesondere an den Fall Kanavape, in dem der EuGH feststellte: „Es ist davon auszugehen, dass CBD angesichts des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstandes […] keine psychotropen Wirkstoffe enthält, so dass es dem objektiven und allgemeinen Geist des einzigen [Übereinkommens] von 1961 widersprechen würde, es in die Definition von ‚Betäubungsmitteln‘ aufzunehmen“.

Für die italienischen Hanfbauernverbände ist die vom Staatsrat ausgesprochene Aussetzung kein Sieg, sondern eine strategische Pause in einem langen juristischen Tauziehen. Sie sendet jedoch ein starkes Signal zu einem Zeitpunkt, an dem der Europäische Rahmen zur Regelung von CBD weiterhin zersplittert und umstritten ist.

Im Vorfeld der bevorstehenden Entscheidungen aus Rom und Luxemburg könnte der „italienische Fall“ zum Maßstab für andere EU-Länder werden, die mit ähnlichen Spannungen zwischen der nationalen Drogenpolitik und den Prinzipien des Europäischen Binnenmarktes konfrontiert sind. Ob dies zu einer klareren Regelung oder zu einer neuen Konfrontation führen wird, ist noch offen, aber die Herausforderungen gehen inzwischen weit über die Grenzen Italiens hinaus.

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