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Kann man Wasser aus einer Bong kriminalisieren? Minnesota sagt seit langem ja

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Wasser aus der Bong
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Kann man das Wasser aus einer Bong kriminalisieren? Mehr als ein Jahrzehnt lang beantwortete Minnesota diese Frage mit einem klaren Ja. Im Jahr 2009 entschied der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates, dass die in einer gebrauchten Bong zurückgelassene Flüssigkeit als „Drogenmischung“ gilt, eine Entscheidung, die die Rückstände in eine potenzielle Straftat ersten Grades umwandelte.

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Von der juristischen Kuriosität zum nationalen Witz

Die Kontroverse begann mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Minnesota, die 2009 mit 4 zu 3 Stimmen getroffen wurde. Die Mehrheitsmeinung ging davon aus, dass das Wasser einer Bong ein Drogengemisch sei, da es Spuren einer kontrollierten Substanz enthielt. Staatsanwälte konnten daher die gesamte Flüssigkeit und nicht nur die Rückstände wiegen.

Wie der Journalist Ben Adlin in Marijuana Moment feststellte, bedeutete diese Entscheidung, dass „vier Unzen Bongwasser, die zum Konsum von Methamphetamin verwendet wurden … als ein Verbrechen ersten Grades angesehen werden konnten, das mit bis zu 30 Jahren Haft und einer Geldstrafe von einer Million Dollar bestraft werden konnte“.

Die Entscheidung stützte sich teilweise auf die Aussage eines Beamten der Staatspolizei, der behauptete, dass Konsumenten das Wasser der Wasserpfeife manchmal für „eine spätere Verwendung aufbewahrten … entweder um es zu trinken oder um es sich in die Venen zu spritzen“.“ Diese weitgehend lächerlich gemachte Aussage trug dazu bei, dass Minnesota „zum Gespött der Nation“ wurde, schrieb der Minnesota Reformer.

Trotz des Spotts blieb das Gesetz über ein Jahrzehnt lang in Kraft und erlaubte es Staatsanwälten, in bestimmten Fällen mit unverhältnismäßigen Strafen zu drohen, auch wenn Verurteilungen selten blieben.

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Verteidigung und verpasste Gelegenheiten

Die Bemühungen, das Urteil zu kippen, begannen fast sofort. Im Jahr 2010 verabschiedeten die Gesetzgeber einen parteiübergreifenden Gesetzentwurf, der Bongwasser von der Berechnung des Drogengewichts ausschließen sollte, doch der damalige Gouverneur Tim Pawlenty legte sein Veto ein und berief sich darauf, dass er eine harte Haltung in Bezug auf Kriminalität beibehalten wolle.

Das Thema schwelte jahrelang und tauchte periodisch durch individuelle Klagen wieder auf. Ein aktuelles Beispiel ist der Fall von Jessica Beske, einer Frau aus Fargo, die verfolgt wurde, nachdem die Behörden 227 Gramm Wasser in ihrer Bong entdeckt hatten. Laut der Star Tribune wurde sie wegen Drogenbesitzes ersten Grades angeklagt, obwohl der größte Teil der Beweise buchstäblich Wasser war.

Gruppen wie die ACLU von Minnesota drängten die Gesetzgeber zum Handeln.

„Das Wasser ist schwer“, sagte die Anwältin Alicia Granse vor dem Senat des Bundesstaates. “ Die Staatsanwälte konnten das Wasser als reine Droge behandeln, weil es sich in einer Wasserpfeife befand.“

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Sie verglich diese Logik mit der, jemanden aufgrund des Gesamtgewichts einer Bierflasche, die Zigarettenkippen enthält, wegen Besitzes anzuklagen.

Was das neue Gesetz ändert

Seit Mai 2025 hat Minnesota nach jahrelanger Kritik und gerichtlichen Anfechtungen diese Praxis endlich abgeschafft.

Gouverneur Tim Walz unterzeichnete einen Gesetzentwurf über Justiz und öffentliche Sicherheit, der neben anderen Reformen klarstellt, dass „eine Mischung nicht die in einer Wasserpfeife verwendete Flüssigkeit oder irgendeine Menge einer kontrollierten Substanz, die in der Flüssigkeit der Pfeife aufgelöst ist, umfasst“. Mit anderen Worten: Wasserpfeife ist kein Grund mehr für eine Anklage wegen eines Drogenverbrechens, eine Änderung, die auch rückwirkend gilt und frühere Fälle aufhebt.

Minnesota hat außerdem die Cannabislegalisierung im Jahr 2023 verkündet, wodurch Stämmen die Möglichkeit gegeben wird, Dispensarien zu eröffnen, noch bevor die bundesweite Lizenzvergabe beginnt.

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