In Deutschland können ab sofort 70% der Ärzte erstattetes medizinisches Cannabis verschreiben
Der deutsche Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat wichtige Änderungen im Prozess der Verschreibung von medizinischem Cannabis in Deutschland angekündigt und damit die große Entwicklung des Landes in Bezug auf die Regulierung von Cannabis fortgesetzt.
Diese Änderungen dürften den Angehörigen der Gesundheitsberufe und den Patienten durch den Abbau bürokratischer Hürden und den Erleichterten Zugang zu medizinischem Cannabis erheblich zugutekommen. Die neue Regelung wird, sofern sie nicht vom Bundesgesundheitsministerium angefochten wird, nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
Rationalisierung des Verschreibungsprozesses
Bisher erforderte der Erhalt von medizinischem Cannabis in Deutschland eine erstmalige Genehmigung durch die gesetzliche Krankenversicherung des Patienten, die etwa 90% der Bevölkerung abdeckt. Dieses Verfahren verzögerte häufig den Zugang zur Behandlung.
Nach den neuen Regeln sind nun 16 medizinische Fachrichtungen und fünf zusätzliche Qualifikationen von dieser Anforderung der Vorabgenehmigung befreit. Diese Änderung wird es vielen Ärzten ermöglichen, medizinisches Cannabis direkt zu verschreiben und so die Effizienz und Zugänglichkeit der Gesundheitsdienste zu verbessern.
Die Auswirkungen auf medizinische Fachrichtungen
Die Fachrichtungen, die nun medizinisches Cannabis ohne vorherige Genehmigung der Krankenversicherung verschreiben dürfen, sind die folgenden:
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Gynäkologie und Geburtshilfe (mit Schwerpunkt auf gynäkologischer Onkologie)
- Innere Medizin
- Innere Medizin und Angiologie
- Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
- Innere Medizin und Gastroenterologie
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- Innere Medizin und Infektionskrankheiten
- Innere Medizin und Kardiologie
- Innere Medizin und Nephrologie
- Innere Medizin und Pneumologie
- Innere Medizin und Rheumatologie
- Innere Medizin und Rheumatologie
- Physikalische Medizin und Rehabilitation
- Psychiatrie und Psychotherapie
Darüber hinaus können Ärzte mit den folgenden Qualifikationen auch ohne Zustimmung der Versicherung Medikamente verschreiben:
- Geriatrie
- Medikamentöse Tumortherapie
- Palliativmedizin
- Schlafmedizin
- Spezialisierte Schmerztherapie
Diese Anpassungen bedeuten, dass mehr als 70% der in Deutschland praktizierenden Ärzte in der Lage sein werden, erstattetes medizinisches Cannabis direkt zu verschreiben, was den Zugang für Patienten erheblich erweitern wird.
Bürokratische Hürden abbauen
Josef Hecken, der Vorsitzende des G-BA, hob die Ausgewogenheit hervor, die durch die neuen Regelungen erreicht wurde, indem er sagte: „Der bürokratische Aufwand wird erheblich reduziert, ohne die Sicherheit der Patienten zu opfern“.
Dieses Gefühl wird von vielen Mitgliedern der medizinischen Gemeinschaft geteilt, die seit langem für eine Straffung der Prozesse plädieren.
Der deutsche Markt für medizinisches Cannabis ist bereits deutlich gewachsen, insbesondere nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis und der Entlassung von Cannabis aus der Liste der Betäubungsmittel am 1. April. Durch diese Änderung wurden wichtige bürokratische Hindernisse beseitigt, was zu einem starken Anstieg des privaten Marktes für medizinisches Cannabis führte, den einige Schätzungen seit dem letzten Jahr um 80% bis 100% gesteigert haben.
Trotz dieses Wachstums ist die Zahl der Patienten, die eine Erstattung ihrer Verschreibungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, relativ stabil geblieben. Es wird erwartet, dass die neue G-BA-Regelung dieses Gleichgewicht verändert und erstattete Verschreibungen häufiger werden.
Diese regulatorischen Änderungen stellen eine positive Entwicklung für die Patienten dar, insbesondere für diejenigen, die sich keine Privatrezepte leisten können. Die neue Regelung soll die Wartezeiten verkürzen und das Vertrauen in die Gesundheitsdienstleister stärken, indem sie den Verschreibungsprozess vereinfacht.
Die Entschließung des G-BA unterliegt einer zweimonatigen Prüfungsphase durch das Bundesministerium für Gesundheit. In der Regel werden gegen diese Entschließungen keine Einwände erhoben, da der G-BA aus medizinischen Experten und Interessenvertretern zusammengesetzt ist. Wenn keine Einwände erhoben werden, wird die Entschließung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit offiziell zu einem Gesetz.
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