Deutschland betrachtet CBD nicht als Novel Food

Die Europäische Industriehanf-Vereinigung (EIHA) gab bekannt, dass sie „einen beispiellosen Sieg in der Diskussion über den Handel und den allgemein erlaubten Verkauf von Produkten, die CBD enthalten“, errungen hat. Die deutsche Bundesregierung und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) folgen nämlich der Position der EIHA, dass „Lebensmittel, die Teile der Hanfpflanze enthalten, grundsätzlich keine neuartigen“ Lebensmittel „im Sinne der EU-Verordnung“ sind.“
Die Entwicklung, die in einer LinkedIn-Publikation angekündigt wurde, ist wichtig, um die europäischen Interessengruppen aufzuklären und die Regeln für Hanfextrakte, einschließlich CBD, in europäischen Lebensmitteln zu klären.
So sind „Lebensmittel, die aus Hanf oder traditionellen Extrakten hergestellt werden und das vollständige natürliche Spektrum der in der Hanfpflanze enthaltenen Cannabinoide enthalten, keine neuartigen Lebensmittel“, sagte Daniel Kruse, Vorsitzender der EIHA, zur Genehmigung durch das BMEL. „Für die deutsche Hanf-Lebensmittelindustrie ist diese Erklärung der Regierung und des Ministeriums ein wichtiger Schritt.“
Die EIHA erklärte, es bleibe abzuwarten, ob eine andere deutsche Behörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), eine frühere Veröffentlichung zu CBD ändern und korrigieren werde, die nach Ansicht der EIHA und deutscher Interessengruppen nicht korrekt sei.
Die Kontroverse geht nämlich auf eine Veröffentlichung des BVL zu „Nahrungsergänzungsmitteln mit Cannabidiol (CBD)“ vom März 2019 zurück, in der es heißt, dass der Behörde „derzeit keine Fälle bekannt sind, in denen Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, d. h. auch in Nahrungsergänzungsmitteln, gefunden werden könnte.“
Diese Einschätzung des BVL ging davon aus, dass alle Lebensmittel auf Hanfbasis somit dem Novel Food unterliegen sollten, einer europäischen Regelung zur Lebensmittelsicherheit, die einen kostspieligen und langwierigen Registrierungsprozess erfordert.
Die Position der EIHA ist, dass die aus Industriehanf gewonnenen Blätter und Blüten nicht Novel Food sind und als einfache Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel reguliert werden sollten. Ebenso sollten Extrakte aus Hanf, der in Europa legal angebaut und mithilfe traditioneller Extraktionstechnologien hergestellt wird, nicht als Novel Food betrachtet werden.
„Das BVL muss zwischen Extrakten mit dem gesamten natürlichen Spektrum an Cannabinoiden, die in der Hanfpflanze enthalten sind, und Produkten, die mit Isolaten oder Cannabinoiden angereichert sind, unterscheiden. Andernfalls wird es noch mehr Unsicherheit für die Lebensmittelindustrie und die Hanfkonsumenten in Deutschland geben“, so die EIHA.
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