Deutschland: Kein automatischer Führerscheinentzug mehr bei positivem Cannabis-Test
Vor einigen Tagen hat Michigan darauf verzichtet, einen THC-Grenzwert für Verkehrskontrollen einzuführen. Heute ist Deutschland an der Reihe, seine Gesetze zu diesem Thema zu überarbeiten. Viele Experten weisen nämlich darauf hin, dass THC noch Tage oder sogar Wochen nach dem letzten Konsum im Körper vorhanden sein kann und daher kein zuverlässiger Indikator für Fahren unter Drogeneinfluss ist.
Rechtsprechung zum Fahren unter Einfluss
Die Änderung geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Leipzig vom vergangenen Dienstag zurück. Dieses befiehlt den zuständigen Behörden, den Führerschein nicht mehr automatisch zu entziehen, wenn ein Fahrer positiv auf THC getestet wurde. Diese müssen sich einer eingehenden medizinischen Untersuchung unterziehen, um festzustellen, ob sie unter Einfluss stehen oder ob das THC-Vorkommen im Körper ein Überbleibsel eines früheren Konsums ist.
Nach den derzeitigen Gesetzen verlieren Fahrer, die mehr als 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut aufweisen, automatisch ihren Führerschein. Eine extrem strenge Grenze, die insbesondere für deutsche medizinische Cannabis-Patienten ein Problem darstellt. Es sei daran erinnert, dass in Frankreich die Nachweisgrenze für THC ebenfalls bei 1/ng/mL liegt, die kleinste Spur reicht also aus, um den Fahrer einer strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen.
Im Jahr 2015 hatte eine deutsche Expertengruppe vorgeschlagen, den Grenzwert auf 3 ng/ml Blut anzuheben, gerade weil THC noch Tage nach dem letzten Konsum vorhanden sein kann. Bei regelmäßigen Konsumenten können Spuren mehr als einen Monat lang bestehen bleiben. Die Experten aus Michigan hatten auch darauf hingewiesen, dass die THC-Werte je nach Art der Verabreichung schwanken.
Der Bundesgerichtshof in Leipzig behielt den Grenzwert von 1 ng/ml Blut sowie die damit verbundene strafrechtliche Reaktion bei; lediglich der Führerschein wird nicht mehr automatisch entzogen. Er wird jedoch angewandt, wenn der tatsächliche Einfluss des Fahrers medizinisch überprüft wird. Die Einzelheiten und Kriterien für diese Beurteilung wurden noch nicht festgelegt.
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