Zum dritten Mal setzt das italienische Verwaltungsgericht das Dekret aus, das CBD als „Betäubungsmittel“ einstufte
Das regionale Verwaltungsgericht (TAR) von Latium hat mit einem neuen Beschluss und zum dritten Mal die Aussetzung des Dekrets des Gesundheitsministeriums bestätigt, das orale Zusammensetzungen, die Cannabidiol (CBD) enthalten, in die Liste der Betäubungsmittel aufnahm.
Nachdem die Richter über die von ICI-Imprenditori Canapa Italia eingereichte Klage entschieden hatten, stimmten sie dem von der Firma Sviluppo Srl vorgeschlagenen Antrag auf Aussetzung zu und bestätigten außerdem die Anhörung am 16. Dezember, um die Begründetheit aller vorgeschlagenen Klagen zu definieren.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Erlass vom 11. September letzten Jahres dem Antrag auf Aussetzung gegen dieselbe Regierungsmaßnahme stattgegeben hatte, stellte das regionale Verwaltungsgericht fest, dass „in voller Übereinstimmung mit dem, was bereits entschieden wurde, die Voraussetzungen für die Annahme des vorgeschlagenen Sicherungsantrags auch in diesem Fall vorliegen, wodurch die bereits festgelegte öffentliche Anhörung am 16. Dezember 2024 für die gemeinsame Behandlung aller Rechtsmittel in Bezug auf den betreffenden Fall bestätigt wird“.
Die Hanfindustrie in Italien steht heute wahrscheinlich vor ihrer größten Herausforderung. Neben der Mobilisierung der nationalen Justiz wenden sich die italienischen Industriellen an Europa, um zu versuchen, ihr Recht endgültig anerkennen zu lassen.
Canapa Sativa Italia, eine Handelsgruppe, die die italienische Hanfindustrie vertritt, hat eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission (EK) eingereicht mit der Begründung, dass Italiens Maßnahmen gegen die Gemeinsame Agrarpolitik der EU verstoßen und den fairen Wettbewerb innerhalb des europäischen Marktes gefährden.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat bereits 2021 entschieden, dass Hanfextrakte, einschließlich der Blätter und Blüten, nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden sollten. Die Entscheidung des EuGH betont, dass diese Extrakte, einschließlich CBD, legal sind und in der EU vermarktet werden können.
Eine weitere Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) kam kürzlich zu dem Schluss, dass „kein Mitgliedstaat Verbotsmaßnahmen erlassen darf, die über das hinausgehen, was zur Wahrung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit unbedingt erforderlich ist“.
In dem Fall ging es um das Unternehmen Biohemp Concept, dem die rumänischen Behörden den Anbau von Hanf in Innenräumen und in Hydrokulturen untersagt hatten. Die Entscheidung gab nicht nur dem Unternehmen Recht, sondern bestätigte auch die Möglichkeit für alle europäischen Hanfunternehmen, dies zu tun.
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