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Österreich führt Tabaksteuer auf „CBD-Blüten“ ein

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CBD-Blüten in Österreich wie Tabak besteuert
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Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der österreichische Verwaltungsgerichtshof, hat kürzlich entschieden, dass getrocknete Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von bis zu 0,3% der Tabaksteuer unterworfen werden müssen.

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Diese Entscheidung, die auf ihrem Konsum durch Rauchen basiert, wird wahrscheinlich weitreichende Auswirkungen auf die CBD-Industrie in Österreich haben. Neben der Besteuerung sieht die Entscheidung vor, dass diese Produkte nur von Tabakgeschäften verkauft werden dürfen, die nach dem Tabakmonopolgesetz zugelassen sind.

Rechtsgrundlage und Gerichtsverfahren

Der Fall, über den CannabisIndustrie.nl berichtete, ging von einem Importeur aus, der gegen die von den österreichischen Zollbehörden erhobene Tabaksteuer klagte. Der Importeur argumentierte, dass seine Hanfblüten keine Tabakprodukte seien. Der Bundesfinanzhof (BFG) wies die Berufung jedoch zurück und bestätigte, dass die Produkte der Definition von Raucherzeugnissen entsprechen und daher nach dem Tabaksteuergesetz (TabStG) zu besteuern sind.

Das Verwaltungsgericht bekräftigte diese Position noch, indem es betonte, dass Blumen ohne zusätzliche industrielle Verarbeitung zum Rauchen verwendet werden können, eine Ansicht, die seiner Meinung nach mit dem EU-Recht (Richtlinie 2011/64/EU) übereinstimmt, das einer Besteuerung dieser Produkte nicht entgegensteht.

Trotz der Einwände von Interessenvertretern der Industrie wies das Verwaltungsgericht die Behauptung des Berufungsführers zurück, dass das TabStG im Widerspruch zum EU-Recht stehe, und führte dessen Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) an.

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Darüber hinaus weigerte sich der Verfassungsgerichtshof, eine Berufung zu hören, in der die Bestimmung des TabStG angefochten wurde, die andere Stoffe als Tabak in seinen Anwendungsbereich einbezieht. Angesichts dieser Entscheidungen scheinen die rechtlichen Möglichkeiten zur Aufhebung des Urteils in Österreich begrenzt zu sein.

Nach dieser Entscheidung dürfen rauchbare CBD-Blüten nun ausschließlich in Tabakläden verkauft werden, was erhebliche Auswirkungen auf die Vertriebskanäle von CBD-Shops und Online-Einzelhändlern haben wird, die diese Produkte zuvor angeboten hatten. Die neue Klassifizierung bedeutet auch, dass die Anbieter ihre Geschäftsstrategien anpassen müssen, um mit dem österreichischen Gesetz in Einklang zu bleiben.

Abgesehen von den Einschränkungen für die Einzelhändler dürfte die Tabaksteuer von 34%, die auf diese Produkte erhoben wird, die Preise in die Höhe treiben und sie für die Verbraucher weniger erschwinglich machen. Dies könnte zu einem Rückgang der Nachfrage führen und die Expansion des österreichischen Marktes einschränken.

Die Entscheidung wirft auch Fragen über mögliche ähnliche Entscheidungen in anderen europäischen Ländern auf. In Belgien zum Beispiel wurden bereits Tabaksteuern auf vergleichbare Produkte erhoben, die die belgische CBD-Industrie untergraben.

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