Kanada beliefert immer noch mehr als die Hälfte des deutschen Cannabismarktes
Deutschland hat im ersten Quartal 2026 (Q1 2026) 50.539 kg Cannabisblüten für den medizinischen oder wissenschaftlichen Gebrauch importiert, laut den neuesten Daten, die von der deutschen Regulierungsbehörde, dem BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), veröffentlicht wurden.
Auch wenn diese Importe im Vergleich zum Vorquartal einen Rückgang von etwa 15% verzeichnen, steigen sie im Jahresvergleich deutlich an: +34% im Vergleich zum ersten Quartal 2025. Diese Dynamik bestätigt, dass die Nachfrage nach medizinischem Cannabis in Deutschland trotz der weiterhin instabilen politischen Lage stetig steigt.
Nicht überraschend bleibt Kanada der wichtigste Lieferant Deutschlands. In den ersten drei Monaten des Jahres exportierte das Land 26.753 kg nach Deutschland, was 53 % der Gesamteinfuhren entspricht.
An zweiter Stelle steht Portugal mit 10 342 kg, gefolgt von Dänemark mit 3 338 kg. Die Stellung Portugals verdeutlicht einen in der europäischen Industrie wohlbekannten Mechanismus: Einige internationale, insbesondere kanadische Hersteller nutzen das Land als Tor zu den EU-Märkten, wobei die portugiesische Infrastruktur manchmal als logistische und regulatorische Relaisstation dient.
Deutschland ist trotz der allmählichen Entwicklung einer nationalen Produktion weiterhin weitgehend von Importen abhängig, um seinen medizinischen Markt zu versorgen.
Die deutsche Produktion ist noch sehr begrenzt
Mit einer Bevölkerung von fast 84 Millionen Einwohnern hat Deutschland derzeit nur drei lizenzierte Hersteller auf seinem Territorium. Zwei davon sind direkt mit kanadischen Unternehmen verbunden: Tilray/Aphria und Aurora.
In Kanada gibt es fast 1.000 zugelassene Produzenten bei einer Bevölkerung von etwa 40 Millionen. Diese industrielle Kapazität ermöglicht es kanadischen Unternehmen, sich als wichtige Akteure auf den internationalen Märkten zu positionieren.
Der Aufschwung der kanadischen Exporte lässt sich auch durch wirtschaftliche Faktoren erklären. Der Verkauf im Ausland bietet oft bessere Gewinnspannen, insbesondere weil die kanadische Verbrauchssteuer von 1 Dollar pro Gramm nicht auf exportierte Produkte erhoben wird.
EU-GMP: Der Nerv der Regulierung
Die Entwicklung des deutschen Marktes geht auch mit einer zunehmenden Bedeutung der EU-GMP-Anforderungen einher. Ende 2025 klärte das BfArM seinen Zulassungsprozess für Kultivare in einem Klima der verstärkten Kontrolle rund um die europäischen Good Manufacturing Practices-Zertifizierungen.
In der Europäischen Union muss jedes Unternehmen, das Cannabis importieren möchte, garantieren, dass die Produkte EU-GMP-zertifiziert sind, ein Standard, der von einer anerkannten Regulierungsbehörde ausgestellt wird. Dieser Zwang hat Industriepraktiken begünstigt, die von einigen als „GMP Washing“ bezeichnet werden: Europäische Unternehmen importieren Blüten, die unter dem GACP-Standard angebaut werden, und lassen sie dann über EU-GMP-Infrastrukturen verarbeiten, die sich in Kanada, Portugal, Tschechische Republik, Malta oder Schweiz befinden.
Deutschland zwischen teilweiser Legalisierung und politischen Spannungen
Seit Februar 2024 hat das Land mit dem German Medical Cannabis Act seinen medizinischen Rahmen gestärkt und Patienten den Zugang zu Cannabis über Apotheken ermöglicht. Das System erlaubt auch medizinische Online-Konsultationen und den Postversand von Produkten. Heute bietet mehr als jede siebte deutsche Apotheke medizinisches Cannabis an.
Gleichzeitig legalisierte Deutschland Cannabis für Erwachsene am 1. April 2024 teilweise und erlaubte den Anbau und den persönlichen Konsum, ohne einen kommerziellen Markt einzurahmen. Zwei Jahre später hat diese Reform weder zu einem signifikanten Anstieg des jährlichen Konsums noch der Anzahl der intensiven Konsumenten nach einem offiziellen Bericht geführt.
Die Regierung versucht auch, den medizinischen Online-Zugang einzuschränken, ohne dass derzeit eine klare Richtung erkennbar ist. Im März 2026 erinnerte auch der Bundesgerichtshof an die Beschränkungen, indem er urteilte, dass die Werbung für medizinische Cannabisbehandlungen gegen die deutschen Gesetze zur Förderung von Arzneimitteln verstößt.
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