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Die „Cannabis“-Geldstrafe wurde durch das RIPOST-Gesetz auf 500 Euro angehoben

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Geldstrafe wegen Cannabisbesitzes in Höhe von 500 €
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Am 20. Juli wurde im gemeinsamen Ausschuss eine Einigung zwischen Abgeordneten und Senatoren erzielt im Rahmen des Gesetzentwurfs RIPOST. Dieser Text, der sich der Sicherheit im Alltag widmet, sieht mehrere Maßnahmen im Zusammenhang mit Störungen der öffentlichen Ordnung vor, darunter die Verschärfung der Strafen für den Konsum von Betäubungsmitteln.

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Die von den Abgeordneten verabschiedete gemeinsame Fassung muss noch durch eine endgültige Abstimmung im Parlament bestätigt werden. Zu den beschlossenen Bestimmungen gehört insbesondere die Erhöhung der pauschalen Ordnungsgeldstrafe (AFD) für den Konsum von Betäubungsmitteln, die von 200 auf 500 Euro angehoben wird. Eine Maßnahme, die die Konsumenten direkt betrifft und Kritik seitens mehrerer Akteure aus den Bereichen Recht und öffentliche Gesundheit hervorruft.

Eine auf 500 Euro erhöhte pauschale Bußgeldstrafe

Der Gesetzesentwurf „Ripost“, dessen vollständiger Titel „Sofortmaßnahmen gegen Phänomene, die die öffentliche Ordnung, die Sicherheit und die Ruhe“, umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die von Straßenrennen über Free-Partys bis hin zum Konsum von Lachgas und Betäubungsmitteln reichen.

Der gemeinsame Ausschuss hat mehrere Bestimmungen wieder aufgenommen, die bei der Prüfung in der Nationalversammlung gestrichen worden waren. Dazu gehört die Erhöhung der AFD für den Konsum von Betäubungsmitteln, eine Maßnahme, die ursprünglich von der Regierung vorgeschlagen und bereits vom Senat verabschiedet wurde.

Innenminister Laurent Nuñez hat bestätigt, dass die Höhe dieser Geldbuße auf 500 Euro festgesetzt wird. Diese Verwaltungsstrafe, die es ermöglicht, bestimmte Verstöße ohne gerichtliche Anhörung zu ahnden, steht seit ihrer Einführung im Mittelpunkt der Debatten. Zwar ermöglicht sie eine schnellere polizeiliche Reaktion auf Drogendelikte, doch lässt sie die mit Drogen verbundenen gesundheitlichen Probleme völlig außer Acht und bietet gleichzeitig ein äußerst praktisches Instrument für die Zahlenpolitik, das jedoch im Kampf gegen den Drogenhandel völlig wirkungslos ist.

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Eine Politik, die von mehreren Verbänden als zu repressiv angesehen wird

Der Abschnitt des Gesetzentwurfs, der sich mit Betäubungsmitteln befasst, spaltet die Meinungen über die Fraktionen der Nationalversammlung hinaus. Während der Debatten kritisierten mehrere Abgeordnete der Linken eine Logik, die darauf abzielt, Konsumenten stärker zu bestrafen, ohne parallel dazu Präventions- und Begleitmaßnahmen auszubauen.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass ein Präfekt den Führerschein einer Person im Falle „wiederholten Drogenkonsums“ vorübergehend entziehen kann, selbst wenn die festgestellten Tatsachen nicht in direktem Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs stehen. Eine Maßnahme , um die uns Taiwan beneiden wird.

Diese Maßnahme, die von den Abgeordneten bei der Beratung des Gesetzentwurfs verabschiedet wurde, hat gemischte Reaktionen hervorgerufen. Ihre Befürworter berufen sich auf die Verkehrssicherheit und die Bekämpfung von Unfällen, an denen Fahrer beteiligt sind, die verbotene Substanzen konsumiert haben. Ihre Kritiker sind der Ansicht, dass damit eine Sanktion verhängt wird, noch bevor überhaupt ein Verkehrsverstoß festgestellt wurde.

Der Professor für Psychiatrie und Suchtmedizin Amine Benyamina warnte insbesondere vor der Gefahr einer Gleichsetzung von Suchtkranken mit Personen, die in kriminelle Aktivitäten verwickelt sind: „Wir verschärfen gerade die Sicherheitsmaßnahmen, während es nicht den geringsten Vorschlag für Behandlungs- oder Präventionsmaßnahmen gibt.“

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Ein umfassenderer Text zur öffentlichen Ordnung

Über den Bereich der Betäubungsmittel hinaus sieht der Gesetzentwurf „Ripost“ die Einführung neuer Straftatbestände im Zusammenhang mit der Organisation und Teilnahme an Free-Partys vor, das Verbot des Verkaufs von Lachgas an Privatpersonen sowie eine Verschärfung der Strafen gegen Straßenrennen.

Der Gesetzentwurf stärkt zudem bestimmte Instrumente, die den Ordnungskräften zur Verfügung stehen, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes von Drohnen, der automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen und der Verlängerung des Pilotprojekts zur algorithmischen Videoüberwachung bis zum Jahr 2030.

Für die Gegner ist diese Anhäufung von Maßnahmen Teil einer Entwicklung hin zu einer stärker automatisierten und auf Sanktionen ausgerichteten Justiz. Die Richtergewerkschaft kritisiert daher einen Gesetzentwurf, der „ausschließlich den Aspekt der Repression“ zum Nachteil von Prävention und Resozialisierung in den Vordergrund stelle.

Nach der Einigung zwischen den beiden Kammern muss der Gesetzentwurf nun einer Schlussabstimmung unterzogen werden. Sollte er verabschiedet werden, wird der Gesetzentwurf „Ripost“ Drogenkonsumenten erneut ins Visier nehmen.

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