Connect with us

Cannabis und CBD: Ihr Führerschein kann nun auch ohne positiven Test entzogen werden

Published

on

Führerscheinentzug wegen Drogenmissbrauchs
Folge uns auf Facebook

Seit dem 20. August 2026 hat das RIPOST-Gesetz einen neuen Straftatbestand in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen: das Fahren nach „offensichtlichem Konsum“ von Betäubungsmitteln. Was ist das Besondere daran? Im Gegensatz zum klassischen Delikt des Fahrens unter Drogeneinfluss beruht die Einstufung nicht zwangsläufig auf einer positiven Speichel- oder Blutuntersuchung.

PUBLICITE

Ein Fahrer kann daher aufgrund seines Verhaltens oder seines Erscheinungsbildes unter Verdacht geraten und vor allem einer vorläufigen Einziehung sowie anschließend einer behördlichen Entziehung seiner Fahrerlaubnis unterzogen werden, noch bevor er vor Gericht gestellt wurde. Dies gilt auch dann, wenn er bestreitet, irgendetwas konsumiert zu haben.

Ein neues Delikt des „offensichtlichen Konsums“ von Betäubungsmitteln

Das am 18. August 2026 verkündete RIPOST-Gesetz hat den Artikel L. 237-1 der Straßenverkehrsordnung eingeführt. Dieser ahndet fortan das Führen eines Fahrzeugs „nach offensichtlichem Konsum von Substanzen oder Pflanzen, die als Betäubungsmittel eingestuft sind“.

Die Straftat wird mit drei Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 9.000 Euro geahndet. Eine Verurteilung führt zudem von Rechts wegen zum Verlust der Hälfte der maximalen Punktzahl des Führerscheins.

Dieser neue Verstoß unterscheidet sich vor allem von dem, der bereits für Cannabiskonsumenten gilt, die am Steuer kontrolliert werden.

PUBLICITE

Für das Fahren nach dem Konsum von Betäubungsmitteln sieht Artikel L. 235-1 vor, dass der Konsum durch eine Speichel- oder Blutuntersuchung nachgewiesen werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer Anzeichen einer Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit zeigt oder nicht: Das Vorhandensein des Betäubungsmittels reicht aus. Beim „offensichtlichen Konsum“ ist die Argumentation eine andere.

Kein positiver Befund erforderlich

In der Folgenabschätzung zum RIPOST-Gesetz wird erläutert, dass dieses neue Delikt in Bezug auf die Beweisführung der Logik des Fahrens unter offensichtlichem Alkoholeinfluss folgt. Für die Polizei oder Gendarmerie geht es also darum, Anzeichen festzustellen, die darauf hindeuten, dass der Fahrer offensichtlich Drogen konsumiert hat: sein Verhalten, seine Haltung oder auch sein Erscheinungsbild.

Der Staatsrat hatte bei der Prüfung des Gesetzentwurfs selbst festgestellt, dass die materielle Charakterisierung dieses neuen Delikts nicht den Nachweis des Vorhandenseins dieser Substanzen im Körper voraussetzt.

Das ist die Besonderheit dieses neuen Delikts: Ein positiver toxikologischer Befund ist für sich genommen keine Voraussetzung gemäß Artikel L. 237-1.

PUBLICITE

Das bedeutet jedoch nicht, dass Speicheltests bei Verkehrskontrollen verschwinden werden. Sie sind weiterhin in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen und können insbesondere dann durchgeführt werden, wenn plausible Gründe für den Verdacht bestehen, dass ein Fahrer Betäubungsmittel konsumiert hat.

Der neue Straftatbestand eröffnet jedoch einen anderen Weg, der auf den von den Ordnungskräften festgestellten Anzeichen beruht.

Kann man allein schon wegen roter Augen bestraft werden?

Das ist natürlich die Frage, die sich bei einem so subjektiven Begriff wie dem des „offensichtlichen Konsums“ stellt.

Das Gesetz enthält keine Liste von Symptomen, anhand derer geschlossen werden kann, dass ein Fahrer Cannabis oder ein anderes Betäubungsmittel konsumiert hat.

Rote Augen, erweiterte Pupillen, ungewöhnliches Verhalten oder Schwierigkeiten beim Sprechen könnten zu den von der Polizei festgehaltenen Beobachtungen gehören. Doch keines dieser Anzeichen beweist für sich genommen einen Konsum.

Rote Augen können durch eine Allergie, eine Reizung, Kontaktlinsen oder eine zu kurze Nacht verursacht werden. Stress kann das Verhalten einer Person während einer Kontrolle verändern. Bestimmte Medikamente können ebenfalls Symptome hervorrufen, die denen von Drogen ähneln.

Rote Augen bedeuten also nicht automatisch, dass man sich des offensichtlichen Drogenkonsums schuldig gemacht hat.

Um eine Verurteilung auszusprechen, muss ein Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Sachverhalte der Akte tatsächlich den Straftatbestand erfüllen. Und da die Bestimmung erst kürzlich in Kraft getreten ist, muss man die ersten Gerichtsentscheidungen abwarten, um zu erfahren, wo die Gerichte die Grenze ziehen werden.

Das Problem ist, dass der Fahrer zwischen der Verkehrskontrolle und einem möglichen Urteil bereits sehr reale Konsequenzen zu spüren bekommen kann.

Der Führerschein kann vor dem Prozess entzogen werden

Das RIPOST-Gesetz hat nicht nur einen neuen Straftatbestand geschaffen, sondern auch die Vorschriften zum Führerschein geändert. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt die Einziehung des Führerscheins, wenn ein oder mehrere plausible Gründe für den Verdacht bestehen, dass ein Fahrer Betäubungsmittel konsumiert hat.

Das Gesetz sieht nun auch die behördliche Aussetzung des Führerscheins vor, wenn dieser infolge eines Verkehrsverstoßes trotz des im neuen Artikel L. 237-1 genannten „offensichtlichen Gebrauchs oder Konsums“ einbehalten wurde.

Diese Verwaltungsentscheidung erfolgt vor dem Strafurteil.

Theoretisch kann es daher zu einer ziemlich verwirrenden Situation kommen: Ein Fahrer hat keinerlei Betäubungsmittel konsumiert, doch die Ordnungskräfte interpretieren mehrere körperliche oder verhaltensbezogene Anzeichen als Anzeichen eines Konsums. Sein Führerschein wird einbehalten, ein Verfahren wegen offensichtlichen Konsums wird eingeleitet und eine verwaltungsrechtliche Fahrsperre verhängt.

Das Gericht könnte anschließend zu dem Schluss kommen, dass die Beweise unzureichend waren, und ihn nicht verurteilen. In der Zwischenzeit könnte dem Fahrer jedoch bereits die Fahrerlaubnis entzogen worden sein.

Und wenn der Speicheltest negativ ausfällt?

Dieser Fall dürfte bald vor Gericht verhandelt werden. Ein negativer Test wäre natürlich ein wichtiges Argument zugunsten eines angeklagten Fahrers, der behauptet, nichts konsumiert zu haben. Artikel L. 237-1 sieht jedoch nicht vor, dass ein negativer Test automatisch die Feststellung eines offensichtlichen Konsums verhindert.

Dies liegt gerade daran, dass das neue Delikt nicht auf demselben Mechanismus beruht wie das Fahren unter Drogeneinfluss. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Gerichte mit einer Situation umgehen werden, in der die Beobachtungen der Polizeibeamten auf einen Konsum hindeuten, während ein Drogentest nichts nachweist.

Mit RIPOST zählt nun das Erscheinungsbild des Fahrers

Das Gesetz lässt es also nicht zu, die Situation auf „rote Augen = Führerscheinentzug“ zu reduzieren. Auch ein bloßer Eindruck der Polizei ist nicht gleichbedeutend mit einer Verurteilung: Diese bleibt der Justiz vorbehalten.

RIPOST führt jedoch eine bemerkenswerte Änderung ein. Das Fahren unter Drogeneinfluss unterlag bisher einer Regelung, die im Wesentlichen auf dem Nachweis der Substanz beruhte. Der neue Begriff des „offensichtlichen Konsums“ ermöglicht es nun, einen weiteren Verstoß anhand äußerer Anzeichen zu charakterisieren, die von den Ordnungskräften festgestellt werden.

Und die verwaltungsrechtlichen Konsequenzen können bereits lange vor einer richterlichen Entscheidung eintreten. Genau das macht die Regelung heikel: Ein Fahrer, der nichts konsumiert hat, kann theoretisch von dem Verfahren betroffen sein, wenn sein Zustand als der einer Person interpretiert wird, die Betäubungsmittel konsumiert hat.

In den kommenden Monaten wird sich vor allem zeigen, welche Anzeichen die Gerichte als ausreichend beweiskräftig anerkennen, um einen Verdacht in einen „offensichtlichen Konsum“ umzuwandeln.

Sweet Seeds

Partnerseite

Kaufen Sie die besten feminisierten Cannabis-Samen von Original Sensible Seeds, einschließlich ihrer Flaggschiff-Sorte Bruce Banner #3.

Trending

Wiedersehen beilogo Google NewsNewsUnd in anderen Sprachen:Newsweed FranceNewsweed ItaliaNewsweed EspañaNewsweed NederlandNewsweed Portugal

Bubatznews wird von Newsweed betrieben, der führenden Informationsquelle für legale und globale Cannabis-Nachrichten in Europa. - © Newsweed